Ausgabe 15/2016: »Fehlerhaftes Fahrtenbuch als Beweismittel ++ Steuerberaterprüfung ++ Gewerbesteuerveranlagung«
Ausgabe 15/2016: »Fehlerhaftes Fahrtenbuch als Beweismittel ++ Steuerberaterprüfung ++ Gewerbesteuerveranlagung«
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kreditorenbuchhaltung spielt in jedem Unternehmen eine große Rolle. Schließlich sind die hier tätigen Mitarbeiter – neben dem Mahnwesen und der Stammsatzpflege – dafür zuständig, dass jede eingehende Rechnung ordnungsgemäß überprüft wird. Häufig ergeben sich bei dieser Prüfung komplexe Fragestellungen, etwa nach der Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges oder bei der Behandlung von Boni, Skonti oder Rabatten.
Erschwerend für Ihre Arbeit als Kreditorenbuchhalter kommen gesetzliche Neurungen hinzu. Der Paragraph 13b des Umsatzsteuergesetzes sieht z. B. unter bestimmten Voraussetzungen eine Umkehrung der Steuerschuld vor – und führt damit in der Praxis zu Mehrarbeit und ungeklärten Fragen. Neuerungen ergeben sich aber auch durch die aktuellen digitalisierten Verfahren wie beispielsweise E-Invoicing oder ZUGFeRD-Verfahren.
Wie Sie auf alle Fragen stets die richtigen Antworten finden und den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, zeigen Ihnen Ihre Referenten Dirk J. Lamprecht und Arne Jansen in folgendem Seminar:
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Kreditorenbuchhaltung aktuell:
"Selten ein so gutes Seminar besucht, super organisiert |
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