Ausgabe 44/2015: »Betriebsveranstaltungen ++ Aufwendungen für Fahrten ++ Steuern sparen«
Ausgabe 44/2015: »Betriebsveranstaltungen ++ Aufwendungen für Fahrten ++ Steuern sparen«
Sehr geehrte Damen und Herren,
große und mittelgroße GmbHs und Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet einen Lagebericht nach § 289 HGB aufzustellen. Nach dem § 315 HGB richten sich dagegen Mutterunternehmen, die einen Konzernlagebericht anfertigen müssen. Verpflichtend kommt hier noch der Deutsche Rechnungslegungsstandard 20 hinzu.
Da sich aber auch für Einzelabschlüsse die Beachtung der Grundsätze aus dem DRS 20 empfiehlt, haben Sie so oder so als Ersteller und Controller von Einzel- und Konzernabschluss eine ganze Menge zu beachten – besonders weil es auch noch gilt, die mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz gestiegenen Anforderungen an die Anhang-Angaben zu bewältigen.
Wie Ihnen die finanzielle Darstellung Ihres Unternehmens trotzdem rechtssicher gelingt, zeigen Ihnen Ihre Referenten Oliver Glück und Klaus J. Grimberg in folgendem Seminar: Anzeige
Seminar: Anhang und Lagebericht
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