Sehr geehrte Damen und Herren,
die Einführung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, kurz
BilRUG, steht bevor. Sein Zweck? Den Rechtsrahmen für die Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss zu präzisieren, zu optimieren und letztlich Sie als Unternehmen zu entlasten.
Zuerst einmal kommen allerdings wichtige Änderungen auf Sie zu: Die Schwellenwerte für die Größenklassenzuordnung werden angehoben, außerdem müssen Sie sich auf neue Pflichten zur Berichterstattung im Anhang und im Lagebericht einstellen.
Eignen Sie sich deshalb das Fachwissen an, das Sie brauchen, um den neuen, verschärften Anforderungen gerecht zu werden:
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In diesem Newsletter finden Sie wieder einen exklusiven Beitrag von unserem Experten Volker Hartmann sowie viele weitere aktuelle Informationen.
Ihre dasFiBuWissen-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre!