Ausgabe 08/2017: »Urteil pro Bausparkassen ++ Einigung bei Bauvertragsrecht ++ Qualität am Bau in Gefahr ++ TV-Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
an einem Thema kam man in den letzten Tagen nicht vorbei: Bausparkassen dürfen Verträge kündigen, die seit mehr als zehn Jahren kündigungsreif sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofes schafft damit klare Verhältnisse rund um die hochverzinsten Altverträge.
Gesetzlich tut sich auch etwas beim neuen Bauvertragsrecht. In der vergangenen Woche einigten sich die im Bundestag vertretenen Fraktionen zur sogenannten AGB-Festigkeit der Regelung zu den Aus- und Einbaukosten. Einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes scheint nun nichts mehr im Wege zu stehen.
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