Ausgabe 51/2015: »Der perfekte Bauvertrag ++ Grundstückswerte 2015 ++ Video des Monats«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Bauen ohne Bauvertrag ist heutzutage nicht mehr möglich. Doch im Vertragsrecht lauern viele Stolperfallen – um diese zu vermeiden, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im September einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Da das Gesetz voraussichtlich allerdings erst ab 2017 gilt, hat die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht nun einen 10-Punkte-Plan zum Bauvertrag vorgelegt, um bis dahin ein störungsfreies Bauen zu ermöglichen. Mehr dazu heute im Newsletter.
Aber nicht nur im Vertragsrecht lauern Fallen – auch das Vergabeverfahren birgt Risiken, denn die vielfältigen Entscheidungen der Vergabekammern und –senate sind teilweise widersprüchlich und selbst für den Vergabeexperten schwer zu überblicken.
In folgendem Seminar werden deshalb grundlegende Fragen der Vergabe von freiberuflichen Leistungen behandelt und der Ablauf eines Vergabeverfahrens nach der VOF anhand vieler praktischer Beispiele und Vorlagen dargestellt. Besonderer Wert wird auf diejenigen Verfahrensabschnitte gelegt, die in der Praxis die größten Anfechtungsrisiken bergen – so können Sie Fehler und Risiken vermeiden und rechtliche Spielräume ausnutzen!
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Fehler und Risiken vermeiden, rechtliche Spielräume ausnutzen:
Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VOF |
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