Ausgabe 05/2015: »Mit dem Zufall bauen ++ EnM und EnMS ++ Fachwerk für Windenergieanlagen«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
eine der wenigen Situationen in einem Bauprojekt, wo man die Dinge dem Zufall überlassen kann, darf und sollte, ist die Vergabe öffentlicher Aufträge – wenn bei sehr vielen Bietern die Möglichkeit eines Losverfahrens zur Reduzierung besteht. Aber Achtung: nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr dazu unter „Recht und Steuern”.
Nichts dem Zufall überlassen sollte man beim Thema Überwachungspflichten. Die Fettnäpfchen hier sind zahlreich; und in die meisten wurde auch schon getreten. Daraus kann man aber lernen. Nutzen Sie das. Nur wer häufige Fehlerquellen kennt, kann sie umgehen. Wer sensibel ist für erste Anzeichen, kann rechtzeitig gegensteuern. Und wer das entsprechende Know-how hat, kann plötzlich auftauchende Probleme effizient(er) lösen.
Wie richtige Bauüberwachung funktioniert und wo Hauptfehlerquellen und Lösungen liegen, erfahren Sie in den - unabhängig voneinander buchbaren - Praxiskursen:
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