Ausgabe 25/2015: »Freihändig rechtswidrig? ++ ÖPP im Hochbau ++ TV-Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die freihändige Vergabe von Aufträgen in Millionenhöhe an immer die selben Architekturbüros kann man natürlich auch als Fehler bezeichnen – theoretisch sicher nicht falsch, praktisch aber viel bedeutungsvoller. Mehr dazu heute unter „Recht und Steuern”.
Vergabefehler in unserem Sinne können ebenfalls rechtswidrig sein, allerdings eher im Detail und ohne Absicht. Sondern weil die komplexe Rechtslage bisweilen schwer überschaubar ist. Leider schützt das nicht vor Konsequenzen.
Die wichtigsten Fehlerquellen zu kennen, ist daher essenziell. Unsere Experten gehen mit Ihnen die Schritte eines Vergabeverfahrens von der Vorbereitung bis zu Nachprüfungsverfahren detailliert durch, stellen Ihnen mögliche Vereinfachungen vor und weisen auf typische Fehler hin:
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++ NEU ++ Störungen im Bauablauf
Rechtssicher vorbeugen, richtig gegensteuern, belastbar dokumentieren
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Seminar Schallschutz im Wohnungsbau |
Schalltechnischen Anforderungen // Typische Schallschutzprobleme im Wohnungsbau // Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung fehlerfreier Konstruktionen |
Tagung Fachtagung Energiemanagement |
Energiemanagementsysteme, Energieaudits, alternatives System // Zertifizierung von Energiemanagement // Förderprogramme |
Seminar Bauprodukte und Bauarten |
Technische Normen // Die neue Bauproduktenverordnung (EU-BauPV) // Bauprodukte- und Vertragsrecht // Rechte und Pflichten des Käufers |