Ausgabe 15/2015: »Zweifelsfrage Architektenvergütung ++ Smarte Fassaden ++ TV-Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Wochen berichteten wir über ein Urteil, wonach Architekten keine Vergütung für umfangreiche Planungsleistungen in einem Vergabeverfahren zustehen, wenn diese (über das „normale” Angebot hinausgehenden) Leistungen nicht explizit angefordert wurden.
Im Zweifel müsse entsprechend nachgefragt werden. „Im Zweifel” – das passt bei diesem Thema an vielen Stellen, auch und nicht zuletzt, weil viele Entscheidungen der Vergabekammern voneinander abweichen oder sich sogar teilweise widersprechen.
Die daraus entstehenden Risiken kann und sollte man sich bewusst machen. Unsere Experten beantworten grundlegende Fragen der Vergabe anhand vieler praktischer Beispiele und Vorlagen; besonderer Wert wird dabei auf diejenigen Verfahrensabschnitte gelegt, die in der Praxis erfahrungsgemäß die größten Anfechtungsrisiken bergen:
Anzeige
++ Aktuell ++ Fachtagung Energiemanagement Je eintägige Tagung in Hamburg und Frankfurt
|
Seminar EnEV 2014, EnEG und EEWärmeG in der Praxis |
„Das war eine Weiterbildung, bei der exakt das vermittelt wurde, was ich benötige und erwartet habe.” (Susanne Weidelt, IPROconsult GmbH) |
Seminar Prüfung und Wertung von Angeboten im Vergabeverfahren |
„Das Seminarwissen kann direkt auf die Praxis übertragen werden. Thema getroffen, Inhalte exakt übermittelt.” (Stefan Schiefelbein, Schroiff GmbH & Co. KG) |
Seminar Mängel und Schäden an Gebäuden |
„Sehr gute, praxisbezogene Darbietung der Referentin.” (Grit Heyn, WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte) |