Ausgabe 39/2014: »Höchstatz vereinbart, Mindestsatz bekommen ++ Bizarrer Steuervorteil für Architekten ++ Wärme speichern«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Problemgelände HOAI. Wenn ein Planer sich eine schöne Pauschalvergütung vereinbart, sich ein Honorar im Höchstsatzbereich erhofft - und am Ende nur den Mindestsatz bekommt: Dann ist da etwas schiefgelaufen. Was das im konkreten Fall war, lesen Sie im "Thema der Woche".
Soviel sei verraten: Wer seinen Rechtsanspruch einlösen will, muss auch rechtssicher abrechnen. Das gilt trotz einiger Vereinfachungen auch und gerade nach Inkrafttreten der HOAI 2013.
Unsere Experten geben Ihnen für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und -stellung die rechtlichen Grundlagen anhand zahlreicher Praxisbeispiele an die Hand. Mustertexte geben Ihnen einen guten Leitfaden für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer zukünftigen Honoraransprüche mit auf den Weg:
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Von Aufmaßverträgen bis zu Zentralen Elementen der Kostenverfolgung
Praxiswissen Bauleitung
»Herr Esch geht auf Fragen ein; Vortrag war sehr ansprechend unter Einbeziehung der Teilnehmer.«
Dipl.-Ing. Katja Wegener (Assmann Beraten und Planen GmbH)
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