Ausgabe 26/2014: »BER-Planer ein Hochstapler? ++ Brandschutzhaftung ++ Kunst am Bau«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
war der die BER-Entrauchungsanlage planende Ingenieur gar kein Ingenieur? Um diese Frage kreiste das dieswöchige Kapitel der unendlichen Berliner Groteske; mehr dazu im "Thema der Woche".
Brandschutzfehler können allerdings auch bei normalen Projekten sehr unangenehme Folgen haben. Der BGH hat in einem an dieser Stelle mehrfach zitierten Urteil die Rolle des Architekten deutlich betont: Somit führen Mängel in der Ausführung der Planung regelmäßig zu einer Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn.
Der Architekt muss daher den Brandschutz schon in den Leistungsphasen 1 bis 3 mit den Behörden abstimmen und gegebenenfalls auch die Erwartungen der Brandschutzgutachter vorhersehen. Die notwendigen fachübergreifenden Diskussionen erfordern ein aktuelles, fundiertes Grundlagenwissen. Erfahrene Experten vermitteln Ihnen genau das im 1-tägigen Praxisseminar:
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