Ausgabe 39/2013: »HOAI im Alltag ++ Großprojekte aus Sicht der Branche ++ Schwarzarbeit«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Größenwahn? Unfähigkeit? Pfusch? Als Gründe für den, sagen wir mal, unglücklichen Projektverlauf bei Großvorhaben wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Philharmonien hört man sehr verschiedene Dinge - auch, weil ungefähr jeder mitredet. Umso interessanter ist es zu hören, was denn die betroffene Branche selbst dazu sagt: mehr dazu heute in "Aus der Praxis".
Im Alltag haben Architekten und Ingenieure in der Regel allerdings gar keine Zeit für größenwahnsinnige Anwandlungen, es gibt genug anderes zu tun. Sich mit der neuen HOAI vertraut machen beispielsweise: Was ist anders? Was bleibt? Wie setze ich in diesem Rahmen meine Ansprüche erfolgreich durch?
Unsere Experten geben Tipps zur Durchsetzung der Honorare und erläutern für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und -stellung die neuen rechtlichen Grundlagen - anhand zahlreicher Musterbeispiele:
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Die Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg sind verpflichtet, jährlich 20 Stunden an Fort- und Weiterbildung zu absolvieren.
Ab 2014 wird die Architektenkammer Baden-Württemberg Stichprobenverfahren einführen und per Stichprobe jährlich bei einem Zehntel der Mitglieder nachfragen, ob diese ihrer 20-stündigen Weiterbildungsverpflichtung auch nachgekommen sind. Die Mitglieder werden in diesem Rahmen aufgefordert, für mindestens 8 Stunden jährlich Weiterbildungsnachweise vorzulegen, die bestimmten inhaltlichen und formalen Kriterien genügen müssen. Die Seminare für den Bereich Bauwesen & Architektur sind von der Architektenkammer Baden-Württemberg anerkannt und können jeweils mit 8 Stunden angerechnet werden. |
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