Ausgabe 36/2013: »DIN 18040-1/-2 in der Praxis ++ Wirbel um Kosten für Gebäudesanierung ++ Psychopathen im Berufsalltag«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
zur Barrierefreiheit gehört auch die Rampe am Rathauseingang, natürlich - aber eben nicht nur. Barrierefreiheit ist aufgrund ihrer vielen Facetten ein wichtiger Bestandteil der Planung geworden und inzwischen auch gesetzlich umfassend verankert.
In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die neue DIN 18040-1/-2 in die Liste der technischen Baubestimmungen eingeführt und somit verpflichtend anzuwenden.
Nach Jahren der Theorie ist das Thema damit im Arbeitsalltag angekommen. In 1-tägigen Praxis-Seminaren stellen Ihnen unsere Expertinnen die modernen Denkansätze des barrierefreien Bauens mit Bezugnahme auf die neuen Regelungen anschaulich und praxisnah dar. Anhand von effizienten, erprobten Entwurfslösungen werden Planungsdetails, nach Bauteilen/Funktionsbereichen gruppiert, sowohl für die Planung für den akuten Fall als auch für zukunftsausgerichtete Planung vermittelt:
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