Ausgabe 19/2013: »Brandschutz und Haftung ++ Effizienz und Energieausweise ++ TV und Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
nicht erst seit BER weiß man, dass die brandschutzrechtlichen Anforderungen so früh wie möglich mit in die Planung eingebunden werden müssen, wenn am Ende ein sicheres, funktionierendes Brandschutzkonzept stehen soll. Auch und gerade dem Architekten sollte daran gelegen sein, denn Mängel in der Ausführung der Brandschutzplanung fallen auf ihn zurück.
Die entsprechenden BGH-Urteile zu den Haftungsfragen sind eindeutig.
Wappnen Sie sich! Unser Experte stellt Ihnen praxisnah dar, wie Sie die brandschutzrechtlichen Nachweise erbringen und ein ganzheitlich effizientes Brandschutzkonzept, das den Anforderungen an den Nachweis in den bauaufsichtlichen (Genehmigungs-)Verfahren bei Regel- und Sonderbauten entspricht, erstellen bzw. erstellen lassen:
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