Ausgabe 17/2013: »HOAI-Novelle 2013 ++ Zahlungsverzug ++ Hamburg vs. Berlin«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die Neufassung der HOAI soll im August dieses Jahres in Kraft treten. Im Gegensatz zur HOAI 2009 hat der Gesetzgeber vordergründig nur Einzelheiten geregelt - allerdings keine Kleinigkeiten: Der Gesetzgeber will die anrechenbaren Kosten für vorhandene Bausubstanz wieder aufnehmen, die bisher weggefallen waren, und hat dafür die Umbauzuschläge wieder zurechtgestutzt.
Neu sind auch nachvollziehbarere Regelungen für die Vergütung von Planungsänderungen sowie eine saubere Abgrenzung von Kosten der Baukonstruktion zu Kosten des raumbildenden Ausbaus sowie eine Anpassung der Prozentsätze für die einzelnen Leistungsphasen und – sicherlich der Kern der Reform – die Anpassung der Grundleistungskataloge an die geänderten Anforderungen.
Unsere Experten geben Ihnen für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und -stellung die neuen rechtlichen Grundlagen sowie das praktische Rüstzeug anhand von Musterbeispielen an die Hand. Damit steht der Durchsetzung der Architektenvergütung nichts mehr im Wege:
Anzeige
EnEV 2013/14, EnEG und EEWärmeG in der Praxis
Änderungen durch die neue EnEV und die praktische Umsetzung der neuen Auflagen
|
Onlineseminar-Aufzeichnung Typische Vergabefehler in der Praxis und aktuelle Rechtsprechung |
Fehler vermeiden, Zeit, Geld und Kosten sparen
Mehr Informationen » | Vorschau » |
Onlineseminar-Aufzeichnung Risse an Putz und Fassaden |
Typische Schadensbilder, deren Ursachen und Vermeidung
Mehr Informationen » | Vorschau » |
Onlineseminar-Aufzeichnung Ansprüche aus Mängeln am Bau rechtssicher abwickeln |
Aktuelle Rechtsprechung zu Mängeln nach der Abnahme und praktische Umsetzung
Mehr Informationen » | Vorschau » |