Ausgabe 13/2013: »Brandschutz-Haftung ++ BGH zu Architektenpflichten ++ HOAI«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesgerichtshof hat gerade in einem der neuesten Urteile (26.01.2012 - VII ZR 128/11) dargestellt, dass die gesamte Brandschutzplanung zu den Verpflichtungen des Architekten gehört. Mängel in der Ausführung der Planung führen, wie der BGH noch einmal ganz deutlich klargestellt hat, regelmäßig zu einer Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn auf die entstehenden Schäden.
Für ein sicheres, funktionierendes Brandschutzkonzept müssen die brandschutzrechtlichen Anforderungen so früh wie möglich mit in die Planung eingebunden werden. Unser Experte vermittelt Ihnen anschaulich dieses Praxiswissen und stellt Ihnen danach Musterbeispiele für effiziente Brandschutzkonzepte vor, die den Anforderungen an den Nachweis in den bauaufsichtlichen Verfahren bei Regel- und Sonderbauten entsprechen. Dabei wird auf typische Haftungsfallen hingewiesen. Die Themen werden anhand der Musterbauordnung und exemplarisch an der Berliner Bauordnung dargestellt:
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EnEV 2013/14, EnEG und EEWärmeG in der Praxis
Änderungen durch die neue EnEV und die praktische Umsetzung der neuen Auflagen
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Praxiskurs Brandschutz in der Planung und baulichen Ausführung |
Aktuelle bauordnungsrechtliche Brandschutzanforderungen und deren Umsetzung
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Praxiskurs Vergabeverfahren 2013 |
Von der Vorbereitung bis zur Nachprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen bundes- und landesrechtlichen Änderungen
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Praxiskurs Erfolgreiche Überwachung von Ausbauarbeiten beim Neubau und Bauen im Bestand |
Vermeidung von Fehlern und späteren Mängeln im Rahmen der Bauleitung
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Praxiskurs Erfolgreiche Überwachung von Rohbau-, Dacharbeiten, Bauwerksabdichtungen und Fassaden beim Neubau und Bauen im Bestand |
Vermeidung von Schäden und Mängeln im Rahmen der Bauleitung
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