Ausgabe 51/2012: »Überwachte Bauunternehmer ++ Förderprogramme 2013 ++ TV-Tipps«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Bauüberwachung mal anders: Ein Nachbar sieht öfter einige Baumaschinen auf dem Grundstück des neben ihm wohnenden Bauunternehmers stehen - und meldet seine Beobachtung den Behörden. Es handele sich schließlich um unzulässige "gewerbliche Nutzung eines Grundstücks". Auch Fotos wurden angefertigt.
Tatsächlich wurde daraufhin ein Zwangsgeld gegen den Bauunternehmer erlassen, wogegen dieser wiederum Klage einlegte. Wie der Fall ausging, lesen Sie heute im "Thema der Woche".
Wie richtige Bauüberwachung funktioniert, wo Hauptfehlerquellen liegen und wie man schon im Vorfeld Risiken minimieren kann, erfahren Sie in den - unabhängig voneinander buchbaren - Praxiskursen:
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Von Aufmaßverträgen bis zu Zentralen Elementen der Kostenverfolgung
Praxiswissen Bauleitung
»Herr Esch geht auf Fragen ein; Vortrag war sehr ansprechend unter Einbeziehung der Teilnehmer.«
Dipl.-Ing. Katja Wegener (Assmann Beraten und Planen GmbH)
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