Ausgabe 31/2012: »Das Tür-Urteil ++ Kostenfalle Architektenauftrag ++ Minimalinvasive Sanierung«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
vor 500 Jahren hätte sich wohl niemand über die mangelnde Höhe einer 1,91 Meter hohen Tür beschwert. Aber nicht nur die Lebenserwartung ist seither gestiegen, sondern auch die Durchschnittsgröße - und schließlich landete sogar eine Tür mit besagter Höhe von 1,91 Meter vor Gericht. Zu klein und daher ein Mangel, argumentierte der Wohnungskäufer.
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