Ausgabe 19/2012: »Haftung bei "Baupfusch" ++ Solararchitektur ++ Lichtsicherheit«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wer haftet bei Baumängeln wofür in welchem Umfang? In den Gerichten von Rostock bis Rosenheim türmen sich die Fälle, die sich genau darum drehen. Dabei sind die Ausgangslagen eher selten so eindeutig wie in dem Fall, den das OLG Düsseldorf jüngst entschieden hat.
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