Sehr geehrte Damen und Herren,
Mindestlöhne sind ein aktuelles Thema in dieser Zeit, auch in ganz konkreten Baufragen. So hat die Stadt Berlin in der vergangenen Woche in einer Novelle für das Berliner Vergabegesetz beschlossen, künftig öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die einen Mindestentlohnung von 7,50 Euro zahlen.
Die Regelung geht zurück auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dürfte somit also eher Vorreiter- als Außenseitercharakter haben.
Es bleibt Bewegung im Vergaberecht. Nachdem zuletzt schon die Konjunkturpakete I und II zahlreiche Änderungen mit sich brachten, warten wir gespannt auf die kurz vor Veröffentlichung stehenden Änderungen der VOB und VOL sowie deren Auswirkungen auf die Formulare des VHB.
Neuerungen bedeuten immer auch neue Chancen. Wer sie kennt, kann sie nutzen:
Praxiswissen Vergaberecht 2009: Aktuelle Änderungen und Chancen aus dem Konjunkturpaket
GWB, VgV, VOB/A, VOL/A im Fokus
» Stand der Entwicklungen im Vergaberecht
» Überblick über die aktuellen Neuerungen der Vergaberechtsreform
» Verwendung von Formblättern nach dem VHB 2008
»
Seminarprogramm wird den aktuellen Entwicklungen bis zum Seminartermin angepasst
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