01.10.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baudienst.
Dafür stellt der Bund für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt zwei Milliarden Euro zusätzlich bereit.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: "Es ist völlig klar, dass wir deutlich mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investieren müssen. Deshalb nimmt der Bund viel Geld in die Hand, um Länder und Kommunen bei dieser dringlichen Aufgabe zu unterstützen. Mit ihrer Zusage, die zusätzlichen Gelder zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden, erfüllen die Länder eine wichtige Voraussetzung."
Vereinbart wurde zudem, dass der Bund den Kommunen auch weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen wird. Dazu laufen bereits Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium.
Hendricks hatte zudem die befristete und regionalisierte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung vorgeschlagen. Nach den gestrigen Beschlüssen wollen Bund und Länder unverzüglich mit geeigneten Anreizinstrumenten den Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern.
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Zudem will Bundesbauministerin Hendricks den Kommunen durch eine Reihe von Änderungen im Baurecht deutlich mehr Spielraum für die schnelle Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften eröffnen.
Hendricks: "Mir ist wichtig klarzumachen, dass wir mit unseren Aktivitäten einem gesamtgesellschaftlichen Bedarf nachkommen. Es gibt ganz verschiedene Gründe, warum der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum steigt. Wir haben als Staat die Verantwortung dafür, dass genügend bezahlbarer Wohnraum für alle zur Verfügung steht." Nach Angaben der Ministerin brauchen wir jährlich mindestens rund 350.000 neue Wohnungen.
Schneider begrüßte die Unterstützung der Länder beim Bau von Sozialwohnungen durch die Bundesregierung ausdrücklich. Gleichzeitig mahnte er aber an, „dass die zur Verfügung stehenden Mittel auch tatsächlich in den sozialen Wohnungsbau investiert werden müssen. Für die kommenden Jahre (2016-2019) stehen jährlich mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Länder stehen nun in der Pflicht, die Mittel des Bundes 1:1 in den sozialen Wohnungsbau zu investieren und mit eigenen Mitteln zu flankieren“, erläuterte Schneider.
Darüber hinaus forderte Schneider Bund und Länder auf, sich schnellstens auf eine Förderung des Wohnungsneubaus zu verständigen. „Bezahlbarer Wohnraum in den Ballungsgebieten wird es nur mit der Erhöhung der AfA geben. Ohne diese Maßnahme werden die Mieten weiterhin oberhalb von 10 Euro/qm verharren. Die Koalitionsfraktionen und die Länder sind dringend aufgefordert, sich auf ein Modell einer steuerlichen Förderung zu verständigen. Angesichts der dramatischen Situation in den Ballungsräumen und erst recht in den Flüchtlingsunterkünften fehlt uns jedes Verständnis für eine weitere Verzögerung. Allen Beteiligten ist klar, dass es einer steuerlichen Komponente bedarf“, so Schneider.
Darüber hinaus müssten die Länder die Grunderwerbsteuer wieder senken und die Kommunen müssen kostengünstiges Bauland zur Verfügung stellen. „Nur wenn alle drei staatlichen Ebenen an einem Strang ziehen, wird es gelingen, die vor uns liegende Herkulesaufgabe erfolgreich zu bewältigen. Unser Ziel muss es sein, möglichst zügig Wohnraum für mittlere und geringe Einkommen, einschließlich der Flüchtlinge zu schaffen“, erklärte Schneider abschließend.
Quellen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit / Bundesvereinigung Bauwirtschaft
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