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Zur HOAI-Reform

13.12.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz ein "wichtiges Signal an das BMWi"

Die traditionelle AHO-Herbsttagung fand am 11.12.2012 vor mehr als 200 Gästen im Ludwig Erhard Haus Berlin unter dem Eindruck des aktuellen Beschlusses der Wirtschaftsministerkonferenz zur Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) statt. Der Generalsekretär der FDP, Patrick Döring, wertete den Beschluss als wichtiges Signal an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und unterstrich das gemeinsame Ziel, die Reform der HOAI in dieser Legislaturperiode bis 2013 zu einem guten Abschluss zu bringen. Nachdem bereits die Bauministerkonferenz einstimmig die Unterstützung der HOAI-Reform bekräftigt und die Rückführung der Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Boden- mechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI gefordert hat, haben die Wirtschaftsminister der Länder in ihrer Sitzung am 3.12.2012 in Kiel dieses Ziel nachdrücklich in einem ebenfalls einstimmigen Beschluss bekräftigt.

Der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert forderte erneut eine schnellstmögliche politische Grundsatzentscheidung in dieser für den AHO zentralen Frage. Die fachlichen Voraussetzungen zur Rückführung der genannten Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI habe der AHO mit zwei wissenschaftlichen Gutachten geliefert, betonte Ebert und verwies auf die flankierend vorliegende politische Rückendeckung durch die Bundesländer. Er mahnte zugleich die Einhaltung des bereits modifizierten Zeitplanes zur Umsetzung der HOAI-Reform bis 2013 an.

Der zuständige Referatsleiter im BMWi Dr. Thomas Solbach unterstrich das gemeinsame Ziel, mit der Umsetzung der HOAI in dieser Legislaturperiode einen Interessenausgleich aller am Planungsprozess Beteiligten sicherzustellen. Er berichtete, dass das ca. 2000 Seiten umfassende Gutachten zur Honorarstruktur seinem Haus aktuell vorgelegt wurde und derzeit geprüft werde. Im Hinblick auf die Frage der Rückführung von Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI bat er um Verständnis, dass diese Entscheidung im Gesamt- kontext der HOAI unter Einbindung des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten getroffen werde.

Die Teilnehmer der hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion „Praxiserfahrungen nach 3 Jahren HOAI 2009“ unter der Moderation von Lutz Heese kamen darüber hinaus zu der Einschätzung, dass sich die Regelung der HOAI 2009 zum Planen im Bestand mit einem Umbauzuschlag bis 80 % nicht bewährt hat. In der Praxis habe sich gezeigt, dass Umbauzuschläge allenfalls bis 40 % Akzeptanz finden. Angesichts zunehmender Planungsaufgaben im Bestand müsse auch der Wert der mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten angemessen wieder berücksichtigt werden, so die übereinstimmende Auffassung der Experten. Reformbedarf wurde zudem im Bereich der Allgemeinen Vorschriften und des Kostenberechnungsmodells identifiziert.

Dass eine wirtschaftliche Anpassung der HOAI-Honorartafeln dringend erforderlich ist, hat der AHO-Bürokostenvergleich 2011 aufgezeigt. Die Honorarsituation der Architektur- und Ingenieurbüros hat sich im Vergleich zum Jahr 2010 zwar leicht verbessert, entspricht aber noch nicht dem wirtschaftlich Erforderlichen. Die Bürostundensätze sind weiterhin auf niedrigem Niveau. Immer noch ein Drittel der Büros, darunter vorwiegend kleinere, schreiben rote Zahlen. Damit sind am Bau tätige Ingenieure trotz stets steigender Anforderungen nach wie vor das Schlusslicht im Gehaltsvergleich der Ingenieurberufe, konstatierte Ebert und bekräftigte die Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung der Tafelwerte im Zuge der HOAI-Novellierung. Andernfalls werde sich der Exodus von am Bau tätigen Ingenieuren in die Industrie weiter verstärken.

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