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Zensus 2011 - Gebäude- und Wohnungszählung

17.05.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Ab 3. Mai 2011 erhalten auf der Grundlage des Gesetzes über den registerunterstützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG) alle Haus- und Grundbesitzer, wie Wohnungseigentümer einen Fragebogen. Kombiniert ist diese Erhebung gleichzeitig als Volks-, Wohnungs-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung.

Jeder Eigentümer muss genaue Auskünfte zu seiner Immobilie erteilen. Für die Verweigerung der geforderten Antworten riskiert der Unwillige ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro gemäß § 23 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz. Freiwillig sind nur Angaben zur Religion, Glaubensrichtung und Weltanschauung.

Die letzte Befragung war 1987, so dass die neue Befragung wichtige Informationen für die Zukunft der Gesellschaft erbringen wird. Zunächst weiß man, wie viel Bürger wohnen überhaupt in unserem Lande. Die gewonnenen Ergebnisse werden die Stadtplanung und viele Politikbereiche beeinflussen.

Die Fragen beziehen auf die Art des Gebäudes, Anzahl der Wohnungen, Gebäudetyp, Rechtsform, wie Eigentümergemeinschaft, Heizungsart usw.

Bei den Fragen zur Wohnung geht es um persönliche Daten, wie Namen, Zahl und Anschrift der Bewohner, Eigentümerangaben, Nutzungsart und Fläche der Wohnung, Anzahl der Räume, Ausstattung mit Bad, WC usw.

Denken Sie daran, dass Sie alle Fragen als Eigentümer beantworten müssen. Schauen Sie bei einigen Angaben in ihren Kaufvertrag, Bauzeichnungen, Prospektangaben oder auch in Ihren Hausgeldabrechnungen wie Heizkostenabrechnungen nach, um zum Beispiel die Wohnungsgröße annähernd beantworten zu können.

Mit Stichtag zum 9. Mai 2011 findet zwischen Mai 2011 und Mitte 2012 die eigentliche Zählung statt. Die Mehrzahl der Befragungen werden zwischen Mai und Juli 2011 durchgeführt.

Ihre Antworten beantworten die Fragen die Zukunft und helfen bei der konkreten Planung in fast allen Bereichen. Insofern unterstützen Sie den Zensus 2011 mit Ihren Antworten

Quelle: SCHÄFFER Hausverwaltungs - GmbH
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