29.04.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Die Zahl asbestverursachter Erkrankungen in der Bauwirtschaft steigt weiter an. Seit 1993 ist es in Deutschland verboten, Asbest zu verarbeiten. Doch Anlass für Entwarnung sieht die BG BAU noch lange nicht. "Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten kommen Beschäftigte weiterhin mit Asbest in Berührung. Bei solchen Arbeiten ist höchster Sicherheitsstandard dringend geboten". Darauf hat Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin am 28. April, dem weltweiten Tag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, hingewiesen. Der Arbeitsschutztag wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen.
Das ganze Ausmaß der Asbestkatastrophe wird immer deutlicher sichtbar: Wurden 1994 in der Bauwirtschaft 119 Todesfälle durch Asbest verzeichnet, so waren es 2012 bereits 281. Damit gab es laut BG BAU im Jahr 2012 am Bau über dreimal mehr Asbesttote als tödliche Arbeitsunfälle. Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit durch Asbest ist von gut 900 im Jahr 1994 auf 2.038 im Jahr 2012 angestiegen. Zwischen 1994 und 2012 starben über 4.000 Bauleute an den Folgen von Asbest. In der gewerblichen Wirtschaft insgesamt waren es 25.500 Beschäftigte. Allein im Jahr 2012 brachte die BG BAU für asbestbedingte Erkrankungen über 75 Millionen Euro auf, die für Heilbehandlungen, Renten und andere Leistungen verwendet wurden. "Doch in diesen Zahlen kommt das qualvolle Leiden und Sterben der betroffenen Menschen nur unzureichend zum Ausdruck", sagte Arenz.
Und die Prognosen sind nicht gut: Die Erkrankungsrate wird ihren Höhepunkt voraussichtlich erst in den nächsten Jahren erreichen. Die Erkrankungen treten in der Regel erst Jahrzehnte nach der Einwirkung auf. Viele davon gehen auf Gefährdungen zwischen den 1960er und 1980er Jahren zurück, als die Beschäftigten noch ohne ausreichende Schutzmaßnahmen zu Werke gingen. "Allerdings", so Arenz, "gibt es keinen Anlass zur Entwarnung". Heute können die Beschäftigten bei Abbruch-, Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten noch immer mit Asbest in Kontakt kommen: beim Entfernen asbesthaltiger Zementplatten, Fußbodenbeläge oder Kleberrückstände sowie bei der Wartung von Heizungsanlagen mit asbesthaltigen Dichtungen. Das sind nur einige Beispiele für Arbeiten mit dem gefährlichen Stoff.
Was Asbest im Körper anrichtet
Die nadelförmigen Teilchen des Asbeststaubes sind biobeständig, das heißt, sie lösen sich im Unterschied zu vielen anderen Fasern im Körper nicht auf, lagern sich in der Lunge ab oder durchdringen das Lungengewebe. Folge: Die Lunge wird geschädigt und das Atmen fällt immer schwerer. Das Erkrankungsrisiko steigt mit der Höhe der Faserbelastung. Die Asbeststaublunge (Asbestose) gehört heute zu den häufigsten Berufskrankheiten. Von den Auswirkungen her noch gravierender sind die bösartigen, durch Asbest ausgelösten Erkran-kungen Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, sowie Rippenfellkrebs. In seltenen Fällen sind das Bauchfell oder der Herzbeutel betroffen.
"Um heute den Schutz der Beschäftigten vor asbestbedingten Erkrankungen zu gewährleisten, muss vor Beginn von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, geklärt werden, ob in dem Gebäude asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Hier ist insbesondere der Auftraggeber gefragt, Informationen zu liefern", betonte der Präventionsleiter der BG BAU. Nur auf dieser Grundlage sei es möglich, Gefährdungen durch Asbest zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. "Dazu zählen insbesondere staubarme Arbeitsverfahren, eine besondere Baustelleneinrichtung und der konsequente Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung in Form von Atemschutz und Schutzanzügen. Und die Arbeiten dürfen nur unter der Aufsicht einer sachkundigen Person ausgeführt werden", so Arenz.
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