03.09.2019 — Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Sie haben Teil 1 der Reihe verpasst? Hier finden Sie ihn.
Den zweiten Teil der Reihe zur XRechnung finden Sie hier.
Für die Entwicklung einer europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung war das Europäische Komitee für Normung (CEN) verantwortlich.
Danach sind nur zwei Syntax-Definitionen zulässig:
Der IT-Planungsrat hat einen gemeinsamen und verbindlichen Standard, die sog. XRechnung geschaffen. Die XRechnung entspricht den europäischen Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung. Auf Bundesebene wurde bereits ein zentrales Eingangsportal für die E-Rechnung unter Nutzung des Standards XRechnung implementiert.
Die XRechnung stellt eine Core Invoice Usage Specification dar und entspricht der europäischen Norm. In der XRechnung sind die für die Verwaltung relevanten Informationen eingebettet. Nach § 4 Abs. 1 E-RechV ist der Rechnungsübermittler (i.d.R. der Leistende) für den Datenaustauschstandard an die XRechnung gebunden. Jedoch kann auch ein anderes Datenaustauschformat verwendet werden, sofern es den Anforderungen der europäischen Norm entspricht (semantisches Datenmodell sowie vorgegebene Syntax). Dann sind die empfangenen Rechnungsdaten von den Rechnungsempfängern entsprechend der XRechnung zu konvertieren.
Daher werden elektronische Rechnungen vom öffentlichen Auftraggeber nur akzeptiert, wenn die übermittelte Rechnung sämtliche relevante Daten in strukturierter Form vorhält. Dabei sind auch beispielsweise hybride Rechnungsformate (Bild- und Datenkomponente) zugelassen.
Jedoch muss die E-Rechnung der europäischen Norm entsprechen, so dass dem Rechnungsdatenmodell entsprochen wird.
Es sind alle Rechnungsformate erlaubt, die aus strukturierten Daten bestehen, sowie Rechnungsformate, die teilweise aus einem strukturierten Format sowie teilweise aus einer Bilddatei bestehen. Hierzu gehört beispielsweise das ZUGFeRD-Format.
Die ZUGFeRD-Rechnung ist ein hybrides Rechnungsobjekt mit zwei inhaltlich identischen Rechnungsdaten. Der Datensatz besteht einerseits aus einem bildhaften Dokumentformat (PDF/A) und andererseits aus einem strukturierten Datenformat (XML). ZUGFeRD basiert auf dem von UN/CEFACT entwickelten Standard zur Cross Industry Invoice aber auch auf dem durch das europäische Standardisierungsgremium CEN entwickelten und den darauf aufbauenden Message User Guides (MUG). Mit Hilfe des vorhandenen XML-Datensatzes können rechnungsrelevante Daten direkt verwendet werden, beispielsweise zur Rechnungsprüfung oder Kontierung. Die umsatzsteuerlich relevanten Pflichtangaben sind als Pflichtfelder definiert.
Die XRechnung enthält neben den umsatzsteuerlichen Pflichtangaben weitere Informationen, wie etwa die Lieferantennummer, eine Auftragskennnummer sowie insbesondere eine Leitweg-Identifikationsnummer. Diese Vorgaben sind in der ZUGFeRD 2.0-Version ebenfalls eingebettet, so dass ein E-Rechnungsaustausch mit beiden Formaten möglich ist.
Der Autor:
Dirk J. Lamprecht leitet seit dem Jahr 2004 die Steuerrechtsabteilung in einer Göttinger Anwalts- und Steuerkanzlei. Daneben war er von 1999 bis 2010 Lehrbeauftragter der Fachhochschule Nordhessen und ist seit 2011 Lehrbeauftragter der Hochschule Bremen in den Bereichen Steuerlehre und Rechnungslegung. Weiterhin ist er als Unternehmensberater, Dozent und Prüfer im Rahmen der IHK-Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in (national und international) sowie als Herausgeber und Autor tätig. Beim DIHK engagiert er sich ehrenamtlich im Bereich der Abschlussprüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in.
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Bild: Satria Wira Bagaskara (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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