26.08.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..
"Jenseits der Diskussionen um die zügig sicherzustellende Erstunterbringung dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass es derzeit keine umfassende bundespolitische Strategie dazu gibt, wie und wo dauerhaft in Deutschland bleibende Flüchtlinge wohnen und integriert werden sollen", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
In zahlreichen Ballungsregionen Deutschlands mit angespannten Wohnungsmärkten steigt infolge des hohen Zuzugs von Zuwanderern und Flüchtlingen die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum aktuell enorm an. Die Neubauzahlen können mit dieser Entwicklung bei weitem nicht Schritt halten – im Gegenteil. Nach den gestern veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes nimmt die Dynamik bei den Baugenehmigungen sogar wieder ab. "Bund, Länder, Kommunen und die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft stehen vor einer riesigen Herausforderung, die sofort angegangen werden muss", so Gedaschko.
"Um den Wohnungsneubau in den angespannten Märkten anzukurbeln und dort für eine Abmilderung der Wohnraum-Engpässe zu sorgen, ist in dieser Notsituation ein gezieltes und zeitlich befristetes Sonder-Investitionsprogramm notwendig. Der Bund und die vom starken Zuzug betroffenen Länder müssten für den Neubau von 100.000 bezahlbaren Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, verteilt auf fünf Jahre, jeweils 300 Millionen Euro jährlich aufbringen." Darüber hinaus seien dringend steuerliche Erleichterungen geboten, um Investitionen in Gang zu bringen. "Wir brauchen in Deutschlands Ballungsregionen mehr bezahlbaren Wohnraum für alle", so der GdW-Chef.
Die Forderungen des GdW im Einzelnen:
Dazu sollte die steuerliche Normalabschreibung von derzeit zwei auf mindestens drei Prozent erhöht werden. Die Abschreibung liegt schon seit 1964 bei zwei Prozent. Gebäude, die vor mehr als 50 Jahren fertiggestellt wurden, sind technisch komplett andere als die, die heute gebaut werden. Infolge des gestiegenen Kostenanteils von kurzlebigeren Ausbaubestandteilen beim Wohnungsbau ist die gesamte Nutzungsdauer von Wohngebäuden auf 36 Jahre abgesunken und spiegelt sich heute absolut nicht mehr in den derzeit geltenden steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten wider. Das Steuerrecht muss daher dringend an die heute geltenden Bedingungen beim Wohnungsbau angepasst werden, damit sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsneubau engagieren.
Der Bedarf an preisgebundenem Wohnraum ist ungebrochen. Deshalb wird neben einer Erhöhung und Verstetigung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau flankierend eine sehr fokussierte Sonderabschreibung oder Investitionszulagenregelung benötigt. Dazu sollte der frühere Paragraph 7k des Einkommensteuergesetzes wieder eingeführt werden. Die Regelung sollte ausschließlich in bestimmten Ballungsräumen mit offensichtlichem Wohnungsmangel gelten und auf fünf Jahre befristet sein. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme einer solchen Sonderabschreibung wäre eine freiwillige Verpflichtung des Investors, die Neubauten für einen bestimmten Zeitraum zum Mietpreis für öffentlich geförderten Neubau und nur an den förderberechtigten Personenkreis zu vermieten.
Infolge des starken Zuzugs von Zuwanderern und Flüchtlingen in Ballungsregionen mit ohnehin bereits angespannten Wohnungsmärkten steigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum aktuell enorm an. Um in dieser Notsituation für eine Abmilderung der Wohnraum-Engpässe zu sorgen, ist ein gezieltes und zeitlich befristetes Sonder-Investitionsprogramm notwendig. Der Bund und die vom starken Zuzug betroffenen Länder sollten für den Neubau von 100.000 bezahlbaren Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, verteilt auf fünf Jahre, jeweils 300 Millionen Euro jährlich aufbringen.
Die Finanzhilfen sollten ausschließlich in Ländern mit extrem angespannten Wohnungsmärkten und dort nur in von hohem Zuzug betroffenen Gebieten eingesetzt werden, die vorher durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Außerdem dürfen die Mittel nur für Wohnungsneubau zu angemessenen Mieten eingesetzt werden. Durch den zusätzlichen Neubau von 100.000 bezahlbaren Wohnungen in den angespanntesten Märkten wird es durch das Freiwerden meist preisgünstigerer Bestandswohnungen einen Sickereffekt zugunsten einkommensschwächerer Haushalte geben.
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