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Wohnungssuchende besichtigen im Schnitt acht Wohnungen

22.07.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

Etwa zehn Interessenten kommen auf eine freie Mietwohnung. Dabei wird rund die Hälfte aller Mietwohnungen von Immobilienmaklern vermittelt. Das„Bestellerprinzip“ führt allerdings zu Rechtsunsicherheit und ist lebensfremd.

Mietinteressenten besichtigen in Deutschland im Schnitt acht Mietwohnungen, bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben. Dies geht aus einer Umfrage des Immobilienverbands IVD unter seinen Mitgliedern hervor. In Großstädten mit über 500.000 Einwohnern liegt die Zahl mit durchschnittlich 9,19 Wohnungen etwas höher. In kleineren Städten ist sie niedriger. In Städten unter 30.000 Einwohnern besichtigen Mietinteressenten durchschnittlich 6,7 Wohnungen vor der Vertragsunterzeichnung.

„Das Ergebnis unterstreicht, dass in Großstädten die Nachfrage nach Wohnraum deutlich höher ist und das Angebot knapper als in Regionen mit weniger Einwohnern. Nicht jeder Wohnungsinteressent kommt zum Zuge, auch wenn er ein geeigneter Kandidat für die Wohnung wäre“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immbilienverbands IVD. „Daher müssen gerade in Ballungsgebieten deutlich mehr Wohnungen als bisher gebaut werden. Die Politik muss die richtigen Rahmenbedingungen dafür setzen, statt die funktionierenden Märkte mit der Mietpreisbremse kaputt zu regulieren.“

Wohnungssuchende und Vermieter vertrauen auf Makler

Viele Vermieter und Wohnungssuchende vertrauen auf die Leistungen von Maklern: In Großstädten werden 54 % der Mietwohnungen durch einen Makler vermittelt, in ländlichen Regionen rund 40 %. Bevor es zum Abschluss eines Mietvertrages kommt, besichtigt ein Immobilienmakler eine Mietwohnung im Durchschnitt an verschiedenen Besichtigungsterminen mit 9,66 Mietinteressenten. In Großstädten mit über 500.000 Einwohnern liegt die Zahl der Interessenten mit 11,51 deutlich höher als in ländlichen Regionen. Hier gibt es im Durchschnitt nur acht Interessenten je Wohnung. „Das Ergebnis zeigt, dass Makler für Vermieter und Wohnungssuchende eine wichige Unterstützung bieten“, kommentiert Schick. „Die Umfrage macht aber auch deutlich, dass es in ländlichen Regionen weniger Nachfrage nach Wohnraum gibt als in Großstädten. Die Arbeit der Makler in diesen Gebieten sollte deshalb nicht durch die Einführung eines bundesweiten „Bestellerprinzips“ noch zusätzlich erschwert werden.“

Konsequenzen des „Bestellerprinzips“

Die Einführung des „Bestellerprinzips“ werde die Berufspraxis der Makler wesentlich komplizierter machen und die Mietinteressenten würden spürbar weniger für sie passende Wohnungen finden. Bisher erteile der Wohnungssuchende dem Makler einen Auftrag und dieser schlage ihm meist Wohnungen aus seinem Portfolio zur Besichtigung vor. Das sei in Zukunft bei Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ nicht mehr möglich: Der Mietinteressent sei nach den Plänen der Bundesregierung nur zahlungspflichtig, wenn er zunächst einen Suchauftrag in Textform erteilt habe und der Makler daraufhin eine ihm bis dato nicht bekannte Wohnung für diesen Interessenten akquiriert habe. Schick verdeutlicht die Konsequenzen: „Dem Ergebnis der Umfrage zufolge besichtigt ein Wohnungssuchender im Durchschnitt acht Mal eine Wohnung, bevor er sich entscheidet.

Die sieben Objekte, die der Mietinteressent nicht auswählt, kann der Vermittler keinem anderen Mietinteressenten mehr provisionspflichtig anbieten, da er sie ja nun in seinem Bestand hat.“ Anderen Wohnungssuchenden sind diese Wohnungen damit verwehrt. Auch vom Vermieter wird der Makler für die Vermittlung dieser Objekte übrigens in der Regel keine Provision mehr bekommen, weil er diesem gegenüber erklärt hat, er habe einen Interessenten, welcher ihn provisionspflichtig mit der Suche einer Wohnung beauftragt habe. „Der Gesetzentwurf ist lebensfremd und muss gestoppt werden“, fordert Schick daher.


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