09.07.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).
"Um die Wohnungsvermittlung und -verwaltung für die Verbraucher in Deutschland wirklich zu verbessern, sollte die Qualifikation der Immobilienmakler und -verwalter sichergestellt werden", erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. "Die Aufgaben und die Verantwortung der Makler und Verwalter steigen zunehmend und sind so umfangreich geworden, dass man entsprechende Marktkenntnisse mitbringen muss", sagt Kießling weiter. "Es muss der Vergangenheit angehören, dass die einfache Erteilung der Gewerbeerlaubnis als Voraussetzung zur Aufnahme des Berufs des Immobilienmaklers oder des -verwalters ausreicht."
Laut Koalitionsvertrag wollen CDU/CSU und SPD die Immobilienmakler und -verwalter an eine Pflichtversicherung binden. Wenn der Makler seinen Klienten beispielsweise falsche Informationen zum Verkehrswert der Immobilien mitteilt und er den daraus entstandenen Schaden ersetzen muss, haftet z.B. die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Bei Veruntreuung von WEG-Geldern haftet die Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung. Der IVD empfiehlt der Politik beide Versicherungen gesetzlich vorauszusetzen.
Die Notwendigkeit eines Sach- und Fachkundenachweises und die Versicherungspflicht bestätigt auch ein Gutachten des Center for Real Estate Studies (CRES) an der Steinbeis-Hochschule Berlin. Doch Prof. Dr. Marco Wölfle, Leiter des CRES und Autor des Gutachtens, gibt zu Bedenken: "Die Wirkung beider Maßnahmen wird entscheidend von deren Gestaltung abhängen." Wölfle meint damit die Regulierungshäufigkeit und die daraus resultierende Risikoprämie. Im Ergebnis wird eine geringere Qualifikation auch zu häufigeren Versicherungsfällen führen und damit die Prämienzahlungen für die betroffenen Vermittler und Verwalter erhöhen.
Ohne eine Festlegung auf eine Mindestdeckungssumme ließe sich die Wirkung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung allerdings aushöhlen. Prof. Wölfle und der IVD empfehlen den verpflichtenden Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100.000 Euro pro Jahr. Auch unter Anwendung einer Mindestdeckungssumme erfasst die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur einen Teilbereich der Aktivitäten von Immobilienmaklern und -verwaltern. Daher sollten zusätzlich eine allgemeine Berufshaftpflichtversicherung und eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 150.000 Euro p.a. verpflichtend sein. "Die Deckungssummen sollten zudem regelmäßig statistisch in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft überprüft werden", sagt Wölfle.
Der Sachkundenachweis für Immobilienberufe muss ein Gleichgewicht aus Zugangsqualifikation für Berufseinsteiger, Qualifikationsmöglichkeiten für bereits Tätige und Einstiegsmöglichkeiten für Personen aus anderen Tätigkeitsfeldern mit fachlicher Nähe zur Immobilien- und Wohnungswirtschaft darstellen. "Die Breite des Aufgabenfelds in Immobilienberufen in Kombination mit potentiellen Schäden mangels qualifizierter Ausbildung verdeutlicht welche fachliche Qualifikation notwendig ist, um eine selbständige berufliche Tätigkeit als Immobilienmakler oder -verwalter auszuüben", so Wölfle weiter. "Die besondere Vertrauensstellung bei den Immobilienberufen hat zur Folge, dass nur im absoluten Ausnahmefall ein Qualifikationsnachweis unterhalb der fachlichen Tiefe und dem damit verbundenen Stundenumfang der kaufmännischen Ausbildung zu akzeptieren ist."
Als Mindestmaß an Qualifikation empfiehlt das CRES einen Ausbildungsabschluss zum/zur Immobilienkaufmann/-frau sowie drei Jahre einschlägiger beruflicher Praxis, unter Anerkennung von Ausbildungszeiten. Alternativ sind auch ein Abschluss einer anderen kaufmännischen Berufsausbildung sowie drei Jahre einschlägiger Berufserfahrung zuzüglich einschlägigen Zertifikatslehrgangs im Umfang von 150 Stunden ausreichend. Liegt ein Studienabschluss vor, der zu wenigstens 50 Prozent durch wirtschaftswissenschaftliche, juristische oder bautechnische Inhalte gekennzeichnet ist, sollten ein Jahr berufliche Praxis zuzüglich einem Zertifikatslehrgang im Umfang von 150 Stunden nachgewiesen werden. Liegt keine kaufmännische Ausbildung oder Studium vor, sollte eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren zuzüglich Zertifikatslehrgang im Umfang von 200 Stunden erforderlich sein.
Um die Qualifikation der Makler und Verwalter aufrecht zu erhalten, empfiehlt das Gutachten die Verpflichtung zur anhaltenden, einschlägigen Weiterbildung im Umfang von 75 Stunden innerhalb von fünf Jahren. Personen, die mit Inkrafttreten der Verpflichtung zum Sachkundenachweis bereits mehr als fünf Jahre einschlägig tätig sind, sollten nur an den Abschluss der Versicherungen und an die Weiterbildungsverpflichtung gebunden werden. "Dadurch ergibt sich eine implizite Übergangsregelung", erklärt Wölfle.
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