28.08.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Die Versorgung von Pflegebedürftigen mit altersgerechten Wohnungen entlastet öffentliche und private Haushalte bei den Pflege- und Unterbringungskosten. 5,2 Milliarden Euro könnten jährlich durch den altersgerechten Umbau von Wohnungen eingespart werden. Davon entfielen 2,2 Milliarden Euro auf die privaten Haushalte und 3 Milliarden Euro auf die staatlichen Träger der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe. Das geht aus einer vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlichten Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hervor.
Die Prognos AG hat aktuell verfügbare Daten sowie Ergebnisse des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ ausgewertet und potenzielle Effekte einer flächendeckenden Versorgung mit altersgerechten Wohnungen für die öffentlichen und privaten Haushalte ermittelt. Nach den Berechnungen der Forscher hätte der Heimeintritt von etwa 15 Prozent der Pflegebedürftigen verhindert werden können, wenn im Jahr 2012 alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen in einer altersgerechten Wohnung gelebt hätten. Die Zahl der stationär versorgten Personen wäre damit von 735.000 auf etwa 473.000 gesunken. Bis zum Jahr 2030 wird das Einsparpotenzial durch altersgerechten Umbau der Studie zufolge auf bis zu 7,5 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Grund dafür sind vor allem die demografisch bedingte Zunahme der Pflegebedürftigen und die Entwicklung der Pflegekosten. „Bisher ist nur ein Bruchteil der Wohnungen in Deutschland altersgerecht. Durch einen entsprechenden Umbau können die Menschen länger im gewohnten Umfeld bleiben und die stationäre Versorgung im Pflegeheim herausgezögert, wenn nicht ganz verhindert werden. Das rechnet sich am Ende nicht nur für die öffentlichen Haushalte“, so BBSR-Direktor Harald Herrmann.
Die Einsparungen resultieren daraus, dass bei den Pflegekosten die ambulante Pflege auf Grund der geringeren Personalintensität sowie der Einbindung von Angehörigen und Ehrenamtlichen im Durchschnitt günstiger ist. „Die Studie macht deutlich, dass die staatliche Förderung des altersgerechten Umbaus die Anreize für private Eigentümer, Vermieter und Mieter deutlich erhöhen kann. Es sind vor allem die privaten Investoren, von denen der Impuls für eine Anpassung der Wohnung ausgehen muss“, so Harald Herrmann. Ein rechtzeitiger altersgerechter Umbau von Wohnungen kann somit zur Begrenzung der Aufwendungen der Pflege- und Sozialkassen sowie der privaten Haushalte beitragen.
Das BMUB wird 2014 die Zuschussförderung mit einem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ erneut einführen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat für die Neuauflage des Programms Mittel in Höhe von 54 Mio. Euro bis 2018 bewilligt. Das KfW-Programm richtet sich an alle Nutzergruppen ohne Einschränkung durch Lebensalter oder Gesundheitszustand. Darüber hinaus wird der Zuschuss für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Pflegeversicherung mit dem Entwurf des Pflegeverstärkungsgesetzes von 2.557 Euro auf 4.000 Euro angehoben. Das Gesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten.
Mit beiden Maßnahmen werden in der Studie vorgeschlagene, wesentliche Schritte zur Ausweitung des Angebots an altersgerechtem Wohnraum umgesetzt.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.): Potenzialanalyse altersgerechte Wohnungsanpassung, 85 S. Bonn 2014.
Die Studie kann kostenfrei im BBSR per E-Mail an die Adresse forschung.wohnen@bbr.bund.de angefordert werden. Eine PDF-Version steht unter www.bbsr.bund.de zum Download zur Verfügung.
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