03.09.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Kammergericht Berlin.
„Mit dem richtigen Immobilienmakler sichern sich Käufer wie auch Verkäufer eine umfassende Beratung und schützen so ihre persönlichen finanziellen Interessen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. Denn die Arbeit eines Maklers beginne keineswegs erst mit dem Exposé. „Ein richtiger Profi begutachtet Grundstücke und Gebäude, analysiert den Markt und bestehende Mietverträge. Er informiert über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und steht bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Professionelle Makler kennen zudem das Angebot und die Nachfrage im jeweiligen Teilmarkt und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.“
Für Käufer und Verkäufer stellt sich dabei oft gleichermaßen die Frage, wie sie den richtigen Makler finden? „Für den Verbraucher ist es häufig schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von Sonntagsmaklern zu unterscheiden“, sagt Schick. „Kompetente Makler verfügen in der Regel über eine umfassende Ausbildung und eine mehrjährige praktische Erfahrung.“ Kompetenz und Erfahrung sind jedoch oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Verbraucher sollten daher nach möglichen Referenzen fragen. „Jeder professionell arbeitende Makler wird Zeugnisse seiner bisherigen Tätigkeit vorweisen können“, sagt Schick. „Zufriedene Kunden und erfolgreich vermittelte Objekte sind wichtige Hinweise auf die Kompetenz des Anbieters.“ Gegebenenfalls könne man auch um Adressen bisheriger Kunden bitten, um sich bei diesen über die Tätigkeit des Maklers zu erkundigen.
Käufer wie Verkäufer sollten bei der Auswahl eines Maklers zudem immer auch berücksichtigen, dass ein Anbieter immer nur bestimmte Teile des Immobilienmarktes überblicken kann. „In Großstädten sollten professionelle Makler auf bestimmte Objekt beziehungsweise Nutzungsarten spezialisiert sein“, erklärt Schick „Makler im ländlichen Raum sollten dagegen einen klaren regionalen Fokus haben.“ Der IVD rät von „Alleskönnern“ ab und empfiehlt Makler, die Experten im jeweiligen Markt oder Immobiliensegment sind.
Ein weiterer wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen. Denn auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Ein Verband fungiert außerdem als Beschwerdeinstanz für die Kunden der Mitglieder. Beim IVD ist beispielsweise der Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt als neutraler Ombudsmann für Streitfälle tätig. Seine Aufgabe ist es, die Rechtslage im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu prüfen und dann einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Wird der Schlichtungsvorschlag nicht angenommen, können die Parteien die Gerichte anrufen.
Mindestens ebenso zuverlässig aber bislang noch nicht so weit verbreitet wie die Mitgliedschaft in einem Verband ist die Zertifizierung nach der neuen Maklernorm DIN EN 15733. Die Norm definiert unter anderem die fachliche Mindestqualifikation, die erforderlichen Verhaltensregeln und die wesentlichen Informationspflichten von Immobilienmaklern. Makler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen, sind verpflichtet, die Interessen der Auftraggeber zu schützen, ihnen alle transaktionsrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen und jede Diskriminierung zu vermeiden.
Wer sich zunächst selbst einen persönlichen Eindruck von der Beratungsqualität eines Maklers machen will, sollte gleich anfangs das direkte Gespräch suchen. „Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht“, sagt Schick. „Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen, vor Risiken warnen, sein Leistungsspektrum darlegen und über Aufwand und das Honorar informieren.“ Auf keinen Fall werde ein professioneller Makler Vorauszahlungen verlangen.
Der IVD rät zudem: Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, solle sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die möglichen Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten klar benennen und keine Einwände gegen die Einbeziehung externer Hilfen beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts haben.
Ist die Entscheidung für einen Makler gefallen, empfiehlt der IVD, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Immobilienmakler schriftlich festgehalten werden. In einem Maklervertrag werden neben seinen Dienstleistungen auch die Vertragslaufzeit, gegebenenfalls die Provisionshöhe bei einer erfolgreichen Vermittlung sowie die Auflösungsmodalitäten fixiert. Der IVD weist darauf hin, dass die Provision ein erfolgsabhängiges Honorar ist, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird.
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