13.01.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DIW Berlin.
Mit Forschungsausgaben von gut drei Prozent des BIPs liegt Deutschland vor wichtigen Wettbewerbern wie den USA, Frankreich und Großbritannien. Lediglich Japan und kleinere Länder wie Südkorea, Israel, die Schweiz und Österreich investieren relativ gesehen mehr in Forschung und Entwicklung. Das sind gute Nachrichten für die deutsche Wirtschaft, aber noch kein Grund, sich selbstzufrieden zurückzulehnen. Es gibt offensichtliche Defizite und große Herausforderungen für die Sicherung der Innovationsfähigkeit der deutschen wie auch der europäischen Wirtschaft. Hierzu zählen etwa Schwächen in daten- und netzwerkbasierten Geschäftsfeldern, bei der Künstlichen Intelligenz und dem Cloud-Computing, bei den Antriebstechnologien für Fahrzeuge sowie in der Gentechnik. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, bedarf es sowohl staatlicher Unterstützung als auch staatlicher Eingriffe, weil der Markt und die privaten Unternehmen alleine nicht immer in der Lage sind, ausreichend Innovationen hervorzubringen.
Doch wie muss eine weitsichtige Innovations- und Technologiepolitik heute ausgestaltet sein? Unstrittig sind in der Regel einige sogenannte horizontale Politikmaßnahmen. So wird die finanzielle Förderung der Grundlagenforschung in Universitäten und staatlichen Einrichtung generell begrüßt. Umstrittener ist dagegen die in Deutschland jüngst beschlossene Einführung einer steuerlichen Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE). In vielen Ländern, in der diese Art der Förderung seit längerem praktiziert wird, hat sie nur begrenzt innovationsfördernd gewirkt. In Deutschland wurde sie auf kleine und mittlere Unternehmen fokussiert, die wenig zu den volkswirtschaftlichen FuE-Investitionen beitragen. Ob diese Form der unspezifischen Förderung wirklich neue Impulse für die Innovationsfähigkeit insbesondere in den wichtigen High-Tech Sektoren bringt, darf deshalb bezweifelt werden.
Im Rahmen der deutschen Hightech-Strategie wird hierzulande auch Geld in konkrete Projekte mit technologischen Schwerpunkten angelegt. Diese „missionsorientierte“ Strategie, die zu den sogenannten vertikalen industriepolitischen Maßnahmen zählt, lenkt Forschungsförderung auf Projekte, die zu Problemlösungen für gesellschaftliche Herausforderungen wie etwa den Klimawandel, den demografischen Wandel, oder den digitalen Wandel beitragen. Dabei ist es unumgänglich, dass der Staat ebenso wie die privaten Unternehmen technologische und finanzielle Innovationsrisiken eingehen. Ein neues Element der Prioritätensetzung in dieser Art der Technologiepolitik ist die neugegründete „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“. Hier wird auf Vorbilder aus dem Ausland zurückgegriffen, nämlich auf die erfolgreichen US-amerikanischen Agenturen DARPA und ARPA-E. Doch Innovationspolitik ist mehr als reine Forschungsförderung. Erforderlich sind auch weitere Investitionen in wissensbasiertes Kapital. Dieses umfasst neben FuE auch Software und Datenbanken, den Aufbau und Organisation von Unternehmen sowie die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten. Unsere Analysen zeigen, dass diese Investitionen die Produktivität und das Wachstum steigern.
Ein Ansatzpunkt kann die Förderung risikoreicher Innovationsprojekte sein, die gleichzeitige Investitionen in verschiedene Arten von Wissenskapital umfassen. Dabei ist die Förderung von Kooperationsprojekten, Netzwerken und Clustern besonders geeignet, die Bildung von Wissenskapital der Unternehmen im umfassenden Sinne zu unterstützen. Gleiches gilt für Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auch die bestehenden Förderprojekte zur Digitalisierung in kleinen und mittelständischen Unternehmen wie für die Weiterbildung sollten ausgebaut und verzahnt werden.
Doch alle diese Anstrengungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass kein europäisches Land allein erfolgreich agieren kann. Europa wird verstärkt breite Kooperationen brauchen, die es erlauben, das Ausmaß der FuE zu erreichen, das konkurrierende US-amerikanische und asiatische Großkonzerne beziehungsweise staatliche Agenturen stemmen.
Gute Ansätze gibt es bereits mit den sogenannten „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI / Wichtige Projekte von Gemeinsamen Europäischen Interesse). Dies sind Projekte, die Mitgliedstaaten ermutigen, ihre öffentlichen Forschungs- und Innovationsausgaben auf große, gemeinsame Projekte für durchschlagende Technologien zu lenken, die über den Stand der Technik hinausgehen und von Privaten mitfinanziert werden.
So genehmigte die EU-Kommission im vergangenen Jahr staatliche Beihilfen in Höhe von 1,75 Milliarden Euro für ein gemeinsames Projekt Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Großbritanniens im Bereich Mikroelektronik. Davon wird unter anderem das Mikroelektronik-Cluster in Sachsen profitieren, wo Bosch eine der modernsten Chipfabriken der Welt errichtet. Erst im Dezember hat die EU-Kommission 3,2 Milliarden Euro für eine paneuropäische IPCEI-Initiative zur Batteriezellfertigung bewilligt. Aus Deutschland sind BMW, BASF und Varta beteiligt.
Zielführend ist, dass im Rahmen von IPCEI auch Regulierungen angepasst wurden, die wettbewerbsrechtlich der Kooperation von Unternehmen sowie der finanziellen Unterstützung durch den Staat imWeg stehen könnten. Damit stellt eine moderne Wettbewerbs- und Wirtschaftspolitik eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Innovationspolitik dar, in der kein Platz für die Abschottung oder die Förderung von Marktmacht ist. Denn die Forschung zeigt, dass Innovationsförderung in den Sektoren am effektivsten wirkt, in denen gesunder Wettbewerb existiert. Und dieser muss letztlich das Ziel jeglicher Innovationspolitik sein.
Zusammengefasst könnte deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit also so erhalten werden: staatliche Förderung und Schwerpunktsetzung gepaart mit einem koordinierten europäischen Ansatz, damit Innovationen die richtige Skalierung erreichen können. Man sollte sich nicht ausschließlich auf die Förderung der FuE fokussieren, sondern ebenso auf eine Stärkung des wissensbasierten Kapitals und die Unterstützung von ganzen neuen Wertschöpfungsketten. Schließlich muss die Politik auf freie kompetitive Märkte setzen, denn nur ein fairer und lebendiger Wettbewerb fördert Innovation.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?