24.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
Dank des Werkstudentenprivilegs sind Studierende von der Kranken-, Pflege- und der Arbeitslosenversicherung befreit. Zur Rentenversicherung zahlen Studierende und Arbeitgeber jeweils 9,35 Prozent des Arbeitsentgelts. Arbeitgeber müssen für Studenten noch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und Umlagen bezahlen.
Bei der Einstellung von Werkstudenten sollten Chefs zwei Grenzen beachten:
„Für das Werkstudentenprivileg gibt es einige Ausnahmen“, weist Ecovis-Rechtsanwältin Adelheid Holme in Landshut auf die Feinheiten des Sozialversicherungsrechts hin. Es gilt nicht für Promotionsstudenten, Studierende im Urlaubsemester, Studierende dualer Hochschulen, Langzeitstudenten jenseits des 25. Semesters sowie für Fern- und Teilzeitstudierende. Und auch nicht für junge Menschen, die sich zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium befinden.
Schluss mit der Versicherungsfreiheit ist in dem Monat, in dem Studierende ihr Abschlusszeugnis bekommen, auch wenn sie noch immatrikuliert sind. „Neben der günstigen Sozialversicherung sollten Arbeitgeber aufgrund des Fachkräftemangels immer daran denken, dass sie mit Studenten frühzeitig junge und motivierte Arbeitskräfte an ihr Unternehmen binden“, sagt die auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Ecovis-Rechtsanwältin Holme.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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