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Wer schreibt, der bleibt

12.02.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: arge baurecht.

Bei Verkehrssicherung auch mündliche Hinweise dokumentieren

Es ist heute weit verbreitet, dass Baufirmen die Verantwortung für die Sicherung der Baustelle tragen. Sie sorgen für Absperrungen und weisen – etwa bei Sanierungen im laufenden Betrieb – Bewohner auf Gefahrenstellen hin. Solche mündlichen Hinweise können im Ausnahmefall ausreichen und sollten von den Baufirmen dann aber sorgfältig dokumentiert werden. Dies ergibt sich aus einem Fall mit Personenschaden, den das Landgericht Coburg (Urteil vom 22.07.2014, Aktenzeichen 22 O 107/14) entschieden hat. Was war passiert?

Eine Firma hatte ein Gebäude saniert und dabei einen Erschließungssteg vor dem Eingang einer Obergeschosswohnung abgerissen; der Bewohner nutzte während des Umbaus einen anderen Eingang. Damit er aber nicht aus Versehen während der Bauzeit den eigentlichen Eingang bzw. Ausgang nutzt und dabei abstürzt, riet ihm die Baufirma, den unbenutzbaren Eingang abzuschließen und den Schlüssel sicher wegzulegen. Diesen mündlichen Hinweis dokumentierte die Firma. Das war ihr Glück, denn der Bewohner verunglückte, als er versuchte, durch die eigentlich gesperrte Tür an den daneben montierten Briefkasten zu gelangen. Der Unternehmer konnte die Schmerzensgeldklage in Höhe von 25.000 Euro abwehren, weil er die Absprache zum Weglegen des Schlüssels beweisen konnte.

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Es empfiehlt sich, solche Absprachen immer schriftlich zu fixieren, um sich nicht auf den meist unsicheren Zeugenbeweis verlassen zu müssen. Im Nachhinein ist man immer schlauer: Noch besser wäre es gewesen, den Briefkasten während der Bauzeit an einen sicher zugänglichen Ort versetzen zu lassen.

 

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