27.01.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DATEV.
Wie fast immer zum Jahreswechsel, gibt es wieder einige gesetzliche Änderungen mit direkten Auswirkungen auf das Netto-Gehalt. Wenn in den nächsten Tagen die ersten Lohn- und Gehaltsabrechnungen des neuen Jahres kommen, wird bei den meisten Empfängern Ernüchterung eintreten. Eine minimale Entlastung durch die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags wird durch Anhebungen des Pflegeversicherungsbeitrags sowie der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als kompensiert. Nur in den unteren Einkommen bleibt mitunter ein kleines Plus. Bereits wer ein Monats-Brutto von mindestens 2.000 Euro bezieht, zahlt drauf.
Spannend wird es allerdings bei der Krankenversicherung: Nachdem der einheitliche Zusatzbeitrag von bislang 0,9 Prozent nun in eine von der Krankenkasse individuell festzulegende Abgabe umgewandelt wurde, können Arbeitnehmer, deren Kasse einen unterdurchschnittlichen Beitrag erhebt, doch noch in die Gewinnzone kommen. Die meisten Kassen liegen mit ihrem Zusatzbeitrag allerdings weiterhin um die 0,9 Prozent, sodass sich diese Neuregelung für viele Arbeitnehmer nicht auswirkt - es sei denn, sie wagen den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse.
Inwiefern die neuen Regelungen das Einkommen beeinträchtigen, hat die DATEV für verschiedene Gehaltsstufen in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und allein erziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Unter dem Strich steigen die Belastungen mit dem Gehalt. Die Maximalbelastung greift bei Besserverdienern ab einem Gehalt von etwa 6.500 Euro. Alle, die mehr verdienen, verbuchen ein Jahresminus von 216 Euro.
Die genannten Werte gelten bei einem gleichbleibenden Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Es gibt aber auch Kassen, die gar keinen Zusatzbeitrag mehr erheben. Die Bandbreite der bisher gemeldeten Zusatzbeiträge ist allerdings hoch, sie reicht bis 1,3 Prozent. Wer bei einer Kasse versichert ist, die diesen bislang höchsten Beitrag verlangt, zahlt mindestens 65 Euro im Jahr drauf (dieser Wert gilt für Alleinstehende mit einem Einkommen von 1.500 Euro). Die Höchstbelastung trifft hier wieder die höheren Gehälter ab 6.500 Euro monatlich, die im Jahr sogar 414 Euro weniger auf das Konto bekommen.
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