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Vorfälligkeit der Rentenversicherungsbeiträge

26.06.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Baugewerbe: Bundesrat verspielt Chancen der Mittelständler

„Die Bundesratsinitiative der Sächsischen Staatsregierung zur Rückgängigmachung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist gescheitert. Damit hat der Bundesrat die Chance verpasst, Impulse für eine Entlastung der mittelständischen Bauunternehmen zu setzen“, so der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré, zu der Bundesratsentscheidung von Mitte Juni.

Zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrages war im Jahre 2005 eine Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschlossen worden. Diese Vorverlegung trifft die Unternehmen doppelt: Sie belastet ihre Liquidität und führt zu zusätzlichem bürokratischem Aufwand.

Die einmalige Vorverlegung der Zahlungslast um ca. 3 Wochen hat die Liquidität der Unternehmen um diesen Betrag dauerhaft vermindert. D.h. um diesen Betrag ist die Kontokorrentlinie anhaltend stärker in Anspruch genommen worden. Hierauf entfällt entsprechend eine höhere Zinsbelastung.

Da zum vorgezogenen Zahlungstermin das tatsächliche Arbeitsentgelt und damit die tatsächliche Beitragsschuld in vielen Fällen noch nicht feststeht, müssen die Betriebe oftmals zunächst eine „voraussichtliche Beitragsschuld“ ermitteln und diese dann im Folgemonat korrigieren.

Nach einer Untersuchung des IW Köln ist im produzierenden Gewerbe knapp die Hälfte der kleineren und mittleren Betriebe von diesem Korrekturaufwand betroffen. Die Bürokratiekosten, die prinzipiell mit der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge entstehen, betragen in kleinen und mittleren Betrieben demnach je Beschäftigten und Jahr 342 Euro. Pro Unternehmen errechnen sich durchschnittliche Kosten von über 4.000 Euro. Für den monatlichen Korrekturaufwand werden knapp 10 % dieser Aufwendungen zusätzlich veranschlagt.

„Rechnet man diese Zahl hoch, so entsteht allein in unserer Branche ein Gesamtschaden von rund 120 Mio. Euro jährlich, den wir zu tragen haben. Dieses Geld könnten die Betriebe sinnvoller in neue Arbeitsplätze investieren. Stattdessen wurde es ihnen durch einen Kunstgriff aus der Tasche gezogen und auch jetzt, bei Milliardenüberschüssen in der Rentenversicherung, nicht wieder zurückgegeben“, so Dupré. „Wir bleiben bei unserer schon öfter erhobenen Forderung, diese Vorfälligkeit wieder abzuschaffen, weil sie die ökonomisch einzig richtige Maßnahme wäre. Dass Politiker das anders sehen, damit müssen wir leider leben.“

 

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