21.08.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: JET-Gruppe.
Am Beispiel der Treppenhaus-Entrauchung gibt Produktmanager Bert Barkhausen (JET-Gruppe) Tipps und Hinweise für Planer und Dachdecker.
Im Falle eines Brandes stellt nicht das Feuer die größte Gefahr für Menschen dar. Toxische Rauchgase, die während des Verbrennungsprozesses entstehen, zählen zu den häufigsten Todesursachen. Als Teil des vorbeugenden Brandschutzes spielen technische Anlagen und Einrichtungen zur Entrauchung daher eine erhebliche Rolle. Hierzu zählen unter anderem natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), die in der Regel auf dem Dach eines Gebäudes platziert werden. Sie sorgen durch den Einsatz automatisch arbeitender Steuerungs- und Betätigungssysteme für eine schnelle Detektion und damit Entrauchung eines brennenden Gebäudes. Die Verantwortung zur Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen liegt nicht nur beim Planer: Auch die ausführenden Gewerke müssen Vorgaben und normative Bedingungen beachten und umsetzen.
Praxisnahes Beispiel: Natürliche Treppenhaus-Entrauchung
Treppenhäuser gelten als notwendige Fluchtwege und sind daher unbedingt rauchfrei zu halten. Folglich sind größere Brandlasten, wie beispielsweise Möbel, in Treppenräumen nicht gestattet und bei Bedarf durch eine zusätzliche Abschottung in Form einer Brand- oder Rauchschutztür zu sichern. Strömen dennoch Gase hinein, steigen diese aufgrund der Thermik nach oben, so dass sie über eine Öffnung im oberen Bereich des Gebäudes abgeführt werden können. Hierzu bietet sich die natürliche Rauchableitung an, welche die Verbrennungsprodukte über Dach- oder Wandöffnungen abführt.
Je nach Landesbauordnung unterscheiden sich die baulichen brandschutztechnischen Anforderungen an die Treppenhaus-Entrauchung. Allen gemeinsam ist die Forderung nach einer Mindestgröße der Rauchabzüge sowie die Bedienbarkeit des Abzuges mindestens vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz.
Die baulichen brandschutztechnischen Anforderungen an die Treppenhaus-Entrauchung unterscheiden sich je nach Bundesland. So werden die Entrauchungsöffnungen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) geometrisch bemessen. Allen gemeinsam ist die Forderung nach einer Mindestgröße der Rauchabzüge: Diese muss in den meisten LBO rund fünf Prozent der Grundfläche, mindestens jedoch einen Quadratmeter betragen. Zudem muss die Bedienung des Abzuges mindestens vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz möglich sein – abhängig von der Gebäudehöhe. Bei der Treppenhaus-Entrauchung wird nur die geometrisch wirksame Öffnung berücksichtigt. Der freie Querschnitt ergibt sich bei Lichtkuppeln aus der Summe der seitlichen Öffnungsflächen, die sich bei einer circa 30 bis 50 Zentimeter geöffneten Lichtkuppel zwischen Oberkante Aufsetzkranz und Unterkante des Lüfterrahmens ergeben. Dieser kann jedoch nicht größer als die obere lichte Austrittsfläche des Aufsetzkranzes sein. Es lohnt also ein Blick in die jeweils gültige LBO, um die landesspezifischen Anforderungen zu prüfen und Fehler zu vermeiden. Für diese spezielle Art der Entrauchung bieten die Hersteller von Tageslicht- und RWA-Produkten entsprechende Treppenhaus-Sets an. Diese umfassen Lichtkuppeln mit Aufsetzkranz, einen 24 Volt-Antrieb, sowie die Bedien- und Steuerungsperipherie samt Rauchmelder. Eine Akkupufferung von 72 Stunden gewährleistet zudem wirksamen Schutz bei einem Stromausfall.
Besonderheiten bei Planung, Einbau und Montage von DIN-RWA
Um die Funktionstüchtigkeit der RWA-Anlagen nach DIN EN 12101-2 im Dachbereich zu gewährleisten, sind sowohl bei der Projektierung als auch der späteren Montage zusätzliche Anforderungen zu beachten: Werden beispielsweise weitere technische Anlagen wie Solarmodule verbaut, muss die richtige Positionierung und Dimensionierung der RWA-Anlagen in die Konzeption des Brandschutzplaners einfließen. Hier lauert ein gewisses Kollisionspotential der RWA- und Solarkomponenten. Dabei gilt es zu beachten, dass einzelne RWG mindestens vier Meter, jedoch höchstens 20 Meter voneinander entfernt liegen, damit eine gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen und eine gleichmäßige Entrauchung gewährleistet ist. Der Schwenkbereich der NRWG-Öffnungselemente benötigt zudem einen in der DIN EN 12101-2 festgelegten Öffnungswinkel zwischen 140 und 180 Grad und somit einen freien Bewegungsraum für die volle Leistungsentfaltung. Dafür sorgen spezielle RWA-Beschläge die entsprechend geprüft sind. Die NRWG besitzen ein EG-Konfirmitätszertifikat, kurz CE-Zeichen. In der Ausführungsphase ist das Fachwissen des Dachdeckers besonders wichtig: Weist er den Bauherren oder Planer – im Kontext zur beispielsweise geplanten Solartechnik – frühzeitig auf den Schwenkbereich der RWA-Komponenten und die damit erforderliche Freifläche hin, werden Planungsfehler vermieden.
Der Schwenkbereich der nach DIN EN 12101-2 geprüften NRWG-Öffnungselemente besitzt einen Öffnungswinkel zwischen 140 und 180 Grad und benötigt einen dementsprechend definierten Bewegungsraum.
Die anschließende Montage und Eindichtung der Lichtkuppel-Elemente auf dem Dach erfolgt nach Montageanleitung des Herstellers und den anerkannten Regeln des Dachdeckerhandwerkes. Anders als bei der Treppenhaus-RWA nach LBO muss die Oberkante eines Aufsetzkranzes beziehungsweise die Austrittsöffnung bei im Dach eingebauten NRWA dabei aus aerodynamischen Gründen mindestens 25 Zentimeter aus der Oberfläche des Daches herausragen. Dies kommt zur Anwendung, wenn auf der Dachabdichtung und somit der wasserführenden Ebene beispielsweise noch Kies oder ein Gründach aufgebracht wird. Dieser zusätzliche Dachaufbau ist dann für die Ermittlung der Aufsetzkranzhöhe wichtig. Während die Lichtkuppelmontage und Anbindung an die Dachkonstruktion durch das Dachdeckerhandwerk erfolgt, sind die Installation und Inbetriebnahme der RWA-Beschlags- und Steuerungstechnik durch einen Techniker der anerkannten RWA-Fachfirmen durchzuführen. Elektrische Leitungen für die 24 Volt-Treppenhaus-RWA-Anlage verlegt in der Regel der bauseitige Elektriker nach Vorgaben der Hersteller. Die Montage der elektronischen Komponenten, die Inbetriebnahme sowie die spätere Wartung der RWA-Anlage sollte jedoch durch geschultes Personal eines zertifizierten Herstellers erfolgen.
Bei der zusätzlichen Aufbringung von Kies oder eines Gründaches muss die Austrittsöffnung der natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mindestens 25 Zentimeter aus der Oberfläche des Daches herausragen. Fotos: JET-Gruppe
Einige wichtige normative Grundlagen im Überblick
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?