26.11.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland.
Ein Holzofen lässt sich als separater Wärmespender für ein einzelnes Zimmer nutzen. Er kann die erzeugte Energie aber auch über das Wassersystem in die Zentralheizung einbringen. "Weil der Ofen oftmals zu viel Hitze für nur einen Raum erzeugt, ist die Wärmeauskopplung sinnvoll", erklärt Reiner Verbert, Energie-Experte bei TÜV Rheinland. Besonders umweltfreundlich ist außerdem die Heizungskombination mit einer angeschlossenen Solarthermieanlage. Die hohe Investition lohnt sich jedoch nur ab einem gewissen Energieverbrauch. Ob sich der Aufwand langfristig rechnet, gilt es deshalb im Vorfeld genau zu prüfen.
Beim Verbrennen gibt Holz neben CO2 auch Staub und Kohlenmonoxid ab. Deshalb hat der Gesetzgeber strenge Grenzwerte für den Abgasausstoß festgelegt. Neu in Betrieb genommene Öfen und Kamine müssen ab 1. Januar 2015 die Stufe 2 der Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhalten. "Kunden sollten den Verkäufer gezielt danach fragen, ob das Gerät die Vorgaben einhält", rät Reiner Verbert. Allerdings: Auch der beste Ofen nützt nichts, wenn das Brennholz feucht ist. Nur trockenes Brennmaterial ermöglicht eine gute Energieausbeute und geringe Emissionen.
Alle Öfen im Handel müssen die CE-Kennzeichnung tragen, die anerkannte Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland vergeben. Es besagt, dass das Gerät die Europäische Norm EN 13240 erfüllt, welche die Anforderungen an Kaminöfen in Bezug auf Herstellung, Leistungsvermögen und Sicherheit festlegt. Vor dem Kauf eines Ofens empfiehlt Reiner Verbert die Beratung durch einen Schornsteinfeger. Dieser weiß, ob sich der ausgewählte Ofen für den vorhandenen Schornstein eignet. Vor Inbetriebnahme ist die Abnahme durch einen Schornsteinfeger ohnehin Pflicht.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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