06.01.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V..
In einer Entscheidung vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekannt gegeben, dass ausgewählte Punkte der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verfassungswidrig sind. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Anpassung der Regeln bis zum 30.06.2016 gesetzt, bis zu deren Ablauf das bislang geltende Recht weiterhin angewendet wird.
Das BVerfG billigt dem Gesetzgeber – wie bereits früher – zu, über die Gestaltung des Steuerrechtes außerfiskalische Förderziele zu verfolgen. Ausdrücklich bestätigt das Gericht die Legitimität der Begünstigung produktiven Vermögens, um den Bestand von Unternehmen und deren Arbeitsplätzen zu sichern. "Dass damit die Verschonungsregelungen in ihren Grundsätzen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, trägt der unabdingbaren Notwendigkeit zum existenz- und arbeitsplatzsichernden Generationenübergangs mittelständischer Familienunternehmen Rechnung" stellt Dr. Christian Kube, Vizepräsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen, fest.
Einen wesentlichen Arbeitsauftrag richtet das BVerfG an den Gesetzgeber hinsichtlich der Überarbeitung der Regelungen zum Verwaltungsvermögen, insbesondere sofern damit Gestaltungen ermöglicht werden, die nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind. In diesem Zusammenhang eröffnet sich dem Gesetzgeber zugleich die Chance einen "Geburtsfehler" des bisherigen Erbschaftsteuergesetzes zu beheben: Nämlich die unzutreffende Zuordnung von unternehmerisch geführtem Immobilienvermögen zum "schlechten" Verwaltungsvermögen.
"Nicht ohne Grund hatte das BVerfG bereits in seinem Urteil in 2007 darauf hingewiesen, dass Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft einen gewichtigen Beitrag für das Gemeinwohl leisten und somit erbschaftsteuerliche Begünstigungen gerechtfertigt sind", erinnert Kube. Es ist sachlich und fachlich unstrittig, dass bei zum Teil über mehrere Generationen betriebenen Familienunternehmen der Immobilienbestand – gleich ob Wohn- oder Gewerbegebäude – das wirtschaftlich produktive Betriebsvermögen darstellt. Dessen kontinuierliche Bewirtschaftung sichert eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in Deutschland.
"Wir betrachten vernünftig ausgestaltete Verschonungsregeln daher nicht als "Zuwendung", sondern als Grundstein für eine gut funktionierende Wirtschaft, die mittelständische Immobilienunternehmen und deren MitarbeiterInnen vor existenzgefährdenden Steuerbelastungen bewahren", resümiert Kube.
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