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Vernetzung von Wirtschaftsprüfern nimmt zu

06.12.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.

Neue Marktstrukturanalyse der WPK mit exklusiver Datenbasis

Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarktes für das Jahr 2015 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zeigt stetig steigende Zahlen der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüfungspraxen. Ende 2015 waren 811 Wirtschaftsprüfungspraxen (2014: 603, 2013: 571) in 320 Netzwerken (2014: 286, 2013: 257) registriert.

449 Wirtschaftsprüferpraxen übernahmen 2.525 Abschlussprüfungen bei dem Kapitalmarkt nahe stehenden Unternehmen. 67 dieser Praxen prüften 624 Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Handelsgesetzbuch (HGB). Ausgehend vom Anwendungsbereich des § 319a HGB, wie er im Abschlussprüfungsreformgesetz vorgesehen ist, wird die Zahl voraussichtlich auf 93 Praxen steigen.

Der Gesamtumsatz der § 319a HGB-Praxen betrug circa 6,1 Mrd. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen circa 1,9 Mrd. Euro. Bei den Prüfungen der Unternehmen von öffentlichem Interesse sind etwa 427 Mio. Euro angefallen.

Weitere Untersuchungsergebnisse:

  • Die Honorare für Prüfungsleistungen sind im Berichtszeitraum annähernd unverändert.
  • Die Zahl der Unternehmen von öffentlichem Interesse ist weiterhin rückläufig.
  • Die Reihenfolge der umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erfuhr bei den Next 10-Netzwerkgesellschaften geringfügige Änderungen.

Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland. Grundlage bilden die Daten aus dem Berufsregister, die in dieser Form ausschließlich der WPK vorliegen. Sie werden um weitere empirisch ermittelte Daten ergänzt.

Betrachtet werden die Größenstrukturen von Wirtschaftsprüfungspraxen und die Mandatsverteilungen bei Abschlussprüfungen von Unternehmen, die dem Kapitalmarkt nahe stehen. Außerdem zeigt die Analyse die Entwicklung und Struktur von Abschlussprüferhonoraren und Umsatzerlösen bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a HGB.




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