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Verabschiedung des novellierten Energie- und Stromsteuergesetzes

02.08.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.

Spitzenverbände unterzeichnen Vereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz // Energieintensität im Produzierenden Gewerbe soll weiter sinken

Die deutsche Wirtschaft hat heute mit der Bundesregierung vereinbart, die Energieeffizienz weiter zu steigern und ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem in den energieintensiven Industrien und den Unternehmen der Energiewirtschaft einzuführen. Im Gegenzug soll der energie- und stromsteuerliche Spitzenausgleich bis zum Jahr 2022 fortgeführt werden, in dessen Rahmen die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes eine Ermäßigung der Energie- und der Stromsteuer beantragen können. Eine entsprechende freiwillige Vereinbarung unterzeichneten heute BDEW-Präsident Ewald Woste und BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber stellvertretend für das Produzierende Gewerbe. Für die Bundesregierung paraphierten Bundeswirtschaftminister Philipp Rösler, Bundesumweltminister Peter Altmaier und der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Werner Gatzer das Dokument.

"Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung stellt die deutsche Wirtschaft erneut unter Beweis, dass ihr die Steigerung der Energieeffizienz ein wichtiges Anliegen ist", sagte BDEW-Präsident Woste heute in Berlin. Der BDEW setze sich im Rahmen der Energiewende für mehr Energieeffizienz in allen Bereichen ein. "Energieeffizienz ist ein zentraler Hebel bei der Gestaltung der Energiewende. Die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes stehen allerdings auch in einem immer härteren internationalen Kostenwettbewerb. Die Fortführung des Spitzenausgleichs ist daher eminent wichtig für den Erhalt ihrer Konkurrenzfähigkeit. Die Vereinbarung schafft zudem die für die Unternehmen erforderliche Rechts- und Planungssicherheit", so Woste.

Konkret wird in der Vereinbarung die weitere Gewährung des Spitzenausgleichs an die Bedingung geknüpft, dass das Produzierende Gewerbe seine Energieeffizienz in den Jahren 2013 bis 2015 um jeweils 1,3 Prozent und im Jahr 2016 um 1,35 Prozent steigert (Referenzwert ist dabei der Durchschnitt der Energieintensität des produzierenden Gewerbes der Jahre 2007 - 2012). Weitere Bedingung ist, dass die Betriebe bis Ende 2015 ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß den entsprechenden Regelungen des Deutschen Instituts für Normung einführen. Für kleine und mittlere Unternehmen sind hierbei vereinfachte Verfahren vorgesehen. Die neuen Regelungen sollen zum ersten Januar 2013 in Kraft treten.

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