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Unternehmens-IT step by step GoBD-gerecht gestalten

17.09.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Personalberatung TreuenFels.

Die GoBD beschreiben, welche Anforderungen die Finanzverwaltung an die Buchführung und steuerrelevanten Aufzeichnungen stellt, wenn diese mit Hilfe von IT erstellt wurden.

Betroffen sind nicht nur das Finanzbuchführungssystem, sondern beispielsweise auch die Anlagen- und Lohnbuchhaltung sowie Warenwirtschafts- und Zahlungsverkehrssysteme. Wir zeigen auf, welche Anwendungen Sie sicherstellen sollten und wie Sie Ihre IT GoBD-fit machen. Wurden im ersten Teil unseres TreuenFels-Briefes zu den GoBD deren grundsätzliche Fragen erörtert, geht es nun darum, die Verfahrensdokumentation praktisch anzugehen. „Nahezu alle IT-Anwendungen im Unternehmen sind von den Regeln der GoBD betroffen“, sagt Doris Dreyer, Geschäftsführerin eines auf Lösungen für Finanzbuchhaltung und Controlling spezialisierten Softwareunternehmens.

Anwendungen sicherstellen

Es empfiehlt sich, folgende Anwendungen im Unternehmen zu erstellen:

  1. Ein Berechtigungskonzept

    Es muss dezidierte Zugriffs- und Änderungsrechte enthalten sowie unberechtigte Eingaben und Veränderungen/Löschungen verhindern.

  2. Ein Datensicherheitskonzept

    Das Datensicherheitskonzept sollte über den kompletten Aufbewahrungszeitraum folgende Aspekte sicherstellen:

    • den Prüfungs-Zugriff auf den Einzelbeleg (progressiv und retrograd).
    • die Lesbarmachung (Verschlüsselung, Format).
    • die Veränderungs- und Löschungsprotokollierung.
    • die Verhinderung eines Verlusts (u. a. Unauffindbarkeit, Vernichtung, Untergang, Diebstahl).
    • die Historisierung der Stamm- und Bewegungsdaten. Dies betrifft auch die Datensicherung und Auslagerung.
  3. Ein IT-Sicherheitskonzept

    Es muss die komplette IT-Infrastruktur, unter anderem Firewall, Intrusion Detection, Zugriff durch Externe, etc., einbeziehen.

  4. Ein geregelter Auswahl-, Entwicklungs- und Änderungsprozess

    Hierunter fallen auch Updates, Release-Wechsel und ganze System-Migrationen.

  5. Eine Historisierung aller mitgeltenden Dokumente

    Das meint beispielsweise Verfahrensbeschreibungen und -anweisungen, Schnittstellenbeschreibungen oder interne Regelungen.

  6. Vorgaben zu einem IT-Regel- und Notbetrieb

    Um den IT-Betrieb auch im Notfall sicherzustellen, benötigen Sie besondere Vorgaben, wie auch zur Sicherung der allgemeinen Betriebsbereitschaft.

  7. Aufbau und Umsetzung angemessener Kontrollen

    Um die Einhaltung obiger Konzepte sicherzustellen, müssen angemessene Kontrollen eingeführt werden.

Der Praxischeck: Doris Dreyer empfiehlt, die IT-Umgebung in vier Schritten zu prüfen und anzupassen

Schritt 1: Sie benötigen für alle kaufmännischen Vor-, Neben- und Hauptsysteme einen GDPdU-konformen Export

  1. Erstellen Sie zunächst eine Übersicht der genutzten Software.
  2. Prüfen Sie, für welche Systeme ein GDPdU-Export möglich ist.
  3. Schreiben Sie die Hersteller der Systeme an, die keinen Export zur Verfügung stellen und fordern Sie die steuerliche Schnittstelle an.
    Praxistipp: Sichern Sie sich über ein Einschreiben mit Rückschein und einer Fristsetzung ab.
  4. Wenn es keinen Export oder den Hersteller nicht mehr gibt, planen Sie einen Systemwechsel und führen diesen durch.

Schritt 2: Alle kaufmännischen Vor-, Neben- und Hauptsysteme müssen die Daten historisieren

  1. Erstellen Sie zunächst eine Übersicht der genutzten Software.
  2. Prüfen Sie, welche Systeme über eine Datenprotokollierung/Historisierung verfügen.
  3. Schreiben Sie die Hersteller der Systeme an, die keine Historisierung zur Verfügung stellen und fordern Sie diese auf, dies zu ermöglichen. Auch hier empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung.
  4. Wenn die Möglichkeit nicht besteht oder es den Hersteller nicht mehr gibt: Systemwechsel planen und durchführen.

Schritt 3: Sie benötigen für alle Schnittstellen eine Verfahrensbeschreibung

  1. Erstellen Sie eine Übersicht der genutzten Schnittstellen.
  2. Erstellen Sie pro Schnittstelle eine Verfahrensdokumentation:
    • Name der Schnittstelle, Hersteller.
    • Datenfluss von Programm X zu Programm Y.
    • Welche Daten werden übertragen (Stammdaten, Bewegungsdaten)?
    • Wie wird die Kontierung im abgebenden System ermittelt?
    • Wann/wie oft/von wem werden die Daten eingespielt? Wie sieht das Abstimmungsprozedere aus?
    • Fehlerbereinigung.

Schritt 4: Elektronische Rechnungen nur noch im ZUGFeRD-Format akzeptieren und erstellen

  1. Eingangsrechnungen

    Ziehen Sie die bisher Ihren Lieferanten erteilten Zustimmungen zurück und erteilen Sie die Genehmigung nur noch für das ZUGFeRD-Format. Der Vorteil:

    • XML-Daten können von Ihnen weiterverarbeitet werden.
    • OCR-Erkennung nicht mehr erforderlich.
  2. Ausgangsrechnungen

    Versenden Sie selbst in absehbarer Zeit nur noch Rechnungen im ZUGFeRD-Format per E-Mail:

    • Fordern Sie den Hersteller Ihrer ERP-Software auf, dass er den Versand von elektronischen Rechnungen im ZUGFeRD-Format kurzfristig möglich macht.

Ein sicherer, belastbarer und nachvollziehbarer IT-Betrieb stellt die Grundlage zur Erfüllung der GoBD-Anforderungen dar. Doris Dreyer empfiehlt, die GoBD zum Anlass zu nehmen, das Unternehmen in Sachen IT-Sicherheit einem Check zu unterwerfen. „Auf Basis eines solchen Checks können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, die nicht nur der Erfüllung der Anforderungen aus den GoBD dienen, sondern dem Unternehmen insgesamt“, sagt Dreyer.

Über TreuenFels:

Die Personalberatung TreuenFels ist spezialisiert auf die Rekrutierung und Auswahl von Fach- und Führungskräften im Finanz-, Rechnungs-, Bank- und Versicherungswesen sowie im Controlling. Von der Personalberatung über Projekt- und Interim Management, Personalvermittlung und Premium-Zeitarbeit bietet die Treuenfels GmbH sowohl temporäre als auch permanente Personallösungen. Gegründet wurde TreuenFels 1999 von Bernhard von Treuenfels, Inhaber des Unternehmens mit Hauptsitz in Hamburg. Geschäftsführerin ist seit 2008 Doris Mailänder. Mehr über TreuenFels unter: www.treuenfels.com

Kontakt:
Treuenfels GmbH
Steinhöft 11
20459 Hamburg
Tel. 040/70 70 84-0
Fax: 040/70 70 84-499
E-Mail: info@treuenfels.com




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