28.08.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland.
Sporthallen werden von einer Vielzahl von Personen genutzt. Schüler schwitzen fleißig beim Unterricht, Vereine trainieren eisern für den nächsten Wettkampf und Senioren turnen, um fit zu bleiben. Eines haben alle Sportler gemeinsam: Sie verlassen sich auf eine ordnungsgemäße Wartung, Überprüfung und Instandsetzung der Halle - und können dies im Normalfall auch. "Die Verantwortung liegt bei den Eigentümern bzw. bei den Betreibern, die der Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen. Diese erstreckt sich über die Bereiche Gebäudesicherheit, elektrische Anlagen bis hin zum Sportequipment", erklärt Lars Hille, TÜV Rheinland-Experte für Standsicherheit von Hallendächern.
AnzeigeDie häufigsten Unfallursachen sind Mängel an den Sportgeräten und Einrichtungen, fehlende Rutschsicherheit der Böden und insbesondere undichte Flachdächer. Frei nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein", greift Regen zum Beispiel das Holzbaumaterial an, das langsam, aber sicher zu modern beginnt. Die Folge: Einsturzgefahr. "Ebenso können mit Laub verstopfte Dachabläufe können ein Problem werden. Hier sammelt sich Wasser, was bei frostigen Temperaturen gefriert und nicht ablaufen kann. Eis ist, ebenso wie nasser Schnee, viel schwerer als Pulverschnee und kann Dächer unter seinem Gewicht zusammenbrechen lassen", sagt Lars Hille.
Seit dem dramatischen Eissporthalleneinsturz 2006 in Bad Reichenhall wird von Bund und Ländern ein dreistufiger Prüfungsrhythmus empfohlen. Dieser besagt, dass der Eigentümer oder ein Verfügungsberechtigter alle zwei bis drei Jahre bei einer Begehung nach offensichtlichen Schäden Ausschau hält. Alle vier bis fünf Jahre findet eine Sichtkontrolle durch einen Sachverständigen statt. Und alle 12 bis 15 Jahre erfolgt eine große eingehende Überprüfung, in deren Rahmen fachkundige Personen jedes Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen. "Gesetzlich vorgeschrieben ist die dreistufige Prüfung noch nicht. Aber kommt es zu einem Unfall, ist es sicher sehr negativ, wenn keine Prüfung nachgewiesen werden kann", begründet Lars Hille die Wichtigkeit der Überprüfung.
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