10.02.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..
Kommunen können ihre Teilnahme bis zum 31. März 2022 anmelden.
Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Zeiten, als Stadtplanerinnen und -planer über die Köpfe der Menschen entschieden, ist erfreulicherweise vorbei. Bürgerinnen und Bürger müssen und wollen beteiligt werden und nehmen dieses Recht landauf- und abwärts war. Einmal im Jahr wollen wir auf die Städtebauförderung vor Ort aufmerksam machen. Städte und Gemeinden können am 14. Mai ihren Bewohnerinnen und Bewohnern zeigen, was geplant und diskutiert werden wird. Ich freue mich, dass so viele Städte jedes Jahr diese Gelegenheit nutzen und Spannendes auf die Beine stellen. Eine tolle Gelegenheit ins Gespräch zu kommen.“
Nicole Razavi, Vorsitzende der Bauministerkonferenz und Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg: „Die Aktivierung von Flächen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Bewältigung der Folgen des Klimawandels und Gestaltung resilienter Kommunen sowie die Belebung der Stadt- und Ortskerne sind zentrale Aufgaben unserer Zeit. Die bewährte und von den Kommunen gesuchte Städtebauförderung ist dabei das vielfältige und flexible Instrument, das hier in besonderer Weise geeignet ist, unsere Städte und Gemeinden zu unterstützen. Ohne die Städtebauförderung wird es nicht gehen.“
Ralph Spiegler, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm: „Die Städtebauförderung hat das Bild unserer Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend mitgeprägt. Seit 1971 hat sich die Städtebauförderung als Erfolgsmodell und wirksame Anreizsteuerung im Bereich der Stadtentwicklung erwiesen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen einer klimagerechten und nachhaltigen Stadtentwicklung sowie zur Stärkung und Sicherung unserer Innenstädte und Ortskerne brauchen wir auch in Zukunft eine starke Städtebauförderung.“
Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Münster: „Die Städte gestalten ihren Wandel mit viel Mut, Neues auszuprobieren. Dabei hilft die Städtebauförderung seit über 50 Jahren – ein Erfolgsmodell von Bund, Ländern und Kommunen. Durch die Städtebauförderung werden aus kreativen Ideen echte Veränderungen. Das stärkt die Lebensqualität der Menschen und die Wirtschaft vor Ort – ökologisch nachhaltig und mit Rücksicht auf das Klima. Am Tag der Städtebauförderung wird das mit vielen Veranstaltungen und Impulsen in unseren Städten erlebbar.“
Allein im vergangenen Jahr sind mehr als 400 Kommunen dem Aufruf gefolgt. In pandemiebedingt überwiegend virtuellen, aber auch analogen Veranstaltungen konnten Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse und Erfolge der Städtebauförderung mit ihren Programmen erleben – etwa bei Stadtrundgängen, Besichtigungen, Audio-Walks, Online-Dialogen, virtuellen Gesprächsrunden und Stadtrallyes. Alle Veranstaltungen rund um die Städtebauförderung sind willkommen, um die Vielfalt der Städtebauförderung abzubilden und die Menschen zur Teilnahme zu motivieren.
Neben den Programmkommunen sind alle Einrichtungen und Organisationen, Vereine, Fachverbände, Sanierungsträger, Kulturschaffende, Eigentümer und Einzelhändler eingeladen, sich mit eigenen Veranstaltungen und Aktionen am Tag der Städtebauförderung zu beteiligen und das Anliegen einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu unterstützen.
Die Anmeldung zum „Tag der Städtebauförderung 2022“ ist wie in den vergangenen Jahren unter www.tag-der-staedtebaufoerderung.de möglich. Nach dort erfolgter Registrierung tragen die Kommunen in einem kurzen Steckbrief alle wichtigen Informationen zu ihren Veranstaltungen und Programmpunkten ein.
Die vom Bund beauftragte Begleitagentur bietet allen teilnehmenden Kommunen umfassende Unterstützung in der Planung und Vorbereitung ihrer individuellen Veranstaltungen an.
Weitere Informationen finden sich im Teilnahmeaufruf an die Städte und Gemeinden.
Bild: Nancy Bourque (Pexels, Pexels Lizenz)
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Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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