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Suizidgefahr als Bleiberecht?

27.11.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV-aktuell-Redaktion.

Einer gut begründeten Eigenbedarfskündigung darf nicht viel im Weg stehen. Doch was, wenn dadurch das Leben des Mieters in Gefahr gerät? Psychische Erkrankungen oder Depressionen, die bis zum Suizid führen können, stellen eine Herausforderung für Gerichte dar: Wo endet der Schutz des Lebens und beginnt das Recht des Vermieters auf Nutzung seines Eigentums?

Ein Bonner Vermieter hatte genau dieses Problem: Trotz einer an sich völlig korrekten Eigenbedarfskündigung verhinderte der psychisch kranke Mieter die Inanspruchnahme der Wohnung. Sobald eine theoretische Möglichkeit zur Selbsttötung besteht, wenn der Mieter der Wohnung verwiesen wird, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, damit der Vermieter noch zu seinem Recht kommt.

Eine anderweitige stationäre Unterbringung in einer Einrichtung für psychisch Kranke muss erfolgen können. Oder der Betroffene lehnt die Behandlung seiner Erkrankung und damit der Eindämmung der möglichen Selbstmordabsichten ab. In jedem Fall ist eine Begründung zum Eigenbedarf nötig, die wasserdicht sein muss, ansonsten kann der Vermieter schnell das Nachsehen haben. Doch langfristig kann ihm natürlich nicht das Recht an der Nutzung seines persönlichen Eigentums abgesprochen werden.

Landgericht Bonn, Urteil vom 16. August 1999, AZ 6 S 150/9

Dieser Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass der Beitrag in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtsprechung entsprechen. Er dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen.
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