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Stürmische Zeiten, schlechte Zeiten

22.03.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Die Wörter "wenn" und "hätte" sind gemeinhin die teuersten an den Aktienbörsen.

Was für Spekulanten wahr ist, gilt auch für Hausbesitzer: Der Satz "Hätte ich nur vor dem Frühjahrssturm eine Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen" kommt definitiv zu spät. Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucher- und Vergleichsportals FinanceScout24, empfiehlt deshalb, sich rechtzeitig vor den ersten Orkanen im Frühling mit dem Thema vertraut zu machen, gegebenenfalls neue Policen abzuschließen oder bestehende Versicherungen zu optimieren.

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"Zu hoffen, dass es mich schon nicht treffen wird, ist sehr leichtsinnig", warnt Schlossberger. "Im Jahr 2010 richteten 950 Naturkatastrophen weltweit einen Schaden von knapp 130 Milliarden US-Dollar an. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu schweren Schäden durch Sturm und Starkregen." Wichtig seien vor allem drei Punkte:

  • Vorsorge treffen, um Schäden erst gar nicht entstehen zu lassen;
  • 2) Die richtigen Versicherungen abschließen;
  • 3) Bescheid wissen über das richtige Vorgehen im Schadenfall.

Beim ersten Punkt, der Vorsorge, sollten sich Hausbesitzer vor allem auf das Dach konzentrieren. Es gilt als die größte Schwachstelle bei Stürmen. Besonders gefährdet sind Flachdächer, die bei Sturm wie ein Segel wirken. Steildächer hingegen sind aufgrund ihrer Aerodynamik weniger anfällig. Wer ein "Risiko"-Dach besitzt, sollte Sturmklammern anbringen lassen. Sie minimieren die Sogwirkung des Windes und verhindern das Abrutschen der Dachpfannen. Hauptangriffspunkt für starke Winde sind lose oder beschädigte Dachziegel. "Deshalb ist es wichtig, das Dach regelmäßig zu kontrollieren", erklärt FinanceScout24-Chef Schlossberger: "Beim Verdacht auf Schäden sollte man diese Stellen von einem Dachdecker rechtzeitig überprüfen lassen."

Beim zweiten Punkt, dem Abschluss der richtigen Policen, ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung wann und wofür zahlt: Schäden an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen, Möbeln und Autos sind bei Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen grundsätzlich erst ab Windstärke 8 gedeckt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Stundenkilometern. "Erst dann liegt gemäß der Definition der Versicherer ein Sturm vor", erklärt Schlossberger. Die Wohngebäudeversicherung deckt neben direkten Sturmschäden auch Schäden durch herabfallende Äste, entwurzelte Bäume oder abgeknickte Schornsteine. Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser sind ebenfalls mitversichert. Geht Wohninventar zu Bruch, zahlt die Hausratversicherung. Unabhängig von der Ursache reguliert eine Glasversicherung Schäden an Fenster- oder Türscheiben.

Wichtig: Zu Bruch gegangener Hausrat wird nur erstattet, wenn sich das Inventar während des Sturms in einem Gebäude befand, das ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Eine Ausnahme sind außen am Gebäude montierte Antennen und Markisen. Übrigens zahlen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auch für grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Höhe der Entschädigung hängt allerdings davon ab, wie schwer der Verstoß des Kunden war.

Überflutete Keller sind ein Fall für die Elementarversicherung, die unbedingt Bestandteil der Wohngebäudeversicherung sein sollte. Diese reguliert Schäden bei Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutschen, Schneelast-Schäden und Lawinenabgängen.

Fallen während des Sturms Dachziegel auf ein geparktes Auto, ist die Teilkasko zahlungspflichtig. Versichert ist allerdings nur der Zeitwert des Wagens. Fährt man dagegen selbst mit dem Auto in einen umgestürzten Baum, steht nur eine Vollkaskoversicherung für den Schaden gerade. Beim dritten Punkt, dem richtigen Vorgehen im Schadensfall, ist es wichtig, Sturmschäden unverzüglich zu melden. Viele Versicherer unterhalten hierfür Notrufnummern. "Zudem sind Betroffene verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschwert", warnt FinanceScout24-Geschäftsführer Schlossberger. "Im Zweifel besser beim Versicherer nachfragen, wie man sich verhalten soll." Unverzüglich beseitigen darf (bzw. muss) man Gefahrenquellen. Schäden dürfen notdürftig repariert werden, damit sie nicht noch größer werden.

In jedem Fall sollte man der Assekuranz umgehend eine Liste der beschädigten oder kaputten Gegenstände mit dem Zeitpunkt des Kaufs und dem Neupreis übermitteln. Kassenzettel sind dabei hilfreich, ebenso Fotos der betroffenen Teile. "Idealerweise erledigt man alles schriftlich und bewahrt Kopien des Schriftverkehrs auf", empfiehlt Schlossberger. Telefonate sollte man nur mit Zeugen führen, sich dabei die Kontaktdaten des Gesprächspartners notieren und auf eine zügige Abwicklung drängen. Kaputte Gegenstände darf man erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen.

Quelle: FinanceScout24
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