17.01.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Invensity GmbH.
Mehrfach aufgeschobene Eröffnungstermine, explodierende Kosten und massive Fehlplanungen - in den letzten Monaten und Jahren sind solche Probleme bei öffentlichen Großbauprojekten nahezu zur Selbstverständlichkeit geworden. Der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER), Stuttgart 21 oder die Hamburger Elbphilharmonie sind dafür längst Paradebeispiele. In einer aktuellen Studie deckt die Wiesbadener Technologie- und Innovations-Beratungsgesellschaft Invensity typische Stolperfallen bei Planung und Durchführung solcher Projekte auf und zeigt deutliche Optimierungspotentiale. Matthias Welge, Leiter des Ressorts Projektmanagement bei Invensity, erklärt: "Wir haben festgestellt, dass es bei Großbauprojekten wie dem Flughafen BER oft nur eine Frage der Zeit ist, bis die ursprünglichen Planungen in eine Sackgasse geraten."
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Die Projektmanagementexperten von Invensity sehen den Ursprung der Probleme vor allem in einem unsachgemäßen oder oft sogar fehlenden Risikomanagement. Angesichts enormer Investitionssummen ein fataler Mangel, so Welge: "Allein für Stuttgart 21 haben sich die Kosten bis heute auf fast sieben Milliarden Euro erhöht - dennoch wurde das Objekt bis heute nicht fertiggestellt. Beginnt die erste Bauphase, bevor die endgültige Finanzierung abgeschlossen ist, ergeben sich eine Fülle von Risiken, welche jedes Projekt früher oder später einholen."
Da die anfänglichen Kalkulationen öffentlicher Großbauprojekte die Entscheidungsgrundlage für die Annahme oder Ablehnung des Projekts bilden, geht dies in der Regel zu Lasten eines kontinuierlichen Risikomanagements. Entstandene Mängel schon bei der Errichtung eines Gebäudes, Nachforderungen von General-Bauunternehmen, unklare Anforderungen vor Baubeginn, mangelnde Transparenz und enormer Kostendruck während der Ausschreibung führen schließlich zum Scheitern ambitionierter Großprojekte.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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