17.01.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verivox.
Durchschnittlich zahlt eine drei- bis vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) laut Verivox-Verbraucherpreisindex in den neuen Bundesländern heute 1.149 Euro im Jahr für Strom. In den alten sind es nur 1.104 Euro – eine Differenz von 45 Euro. Vor einem Jahr lag diese Differenz bei 29 Euro.
Am teuersten ist Strom für Verbraucher in Brandenburg. Sie zahlen durchschnittlich 1.180 Euro pro Jahr – im Jahresvergleich hat sich Strom damit in Brandenburg nicht nur um 3,1 Prozent verteuert, sondern auch die Kluft zum günstigsten Bundesland Bremen ist größer geworden: Hier werden nämlich nur 1.054 Euro für Strom fällig, 126 Euro weniger als in Brandenburg. Vor einem Jahr betrug diese Differenz 101 Euro und vor zwei Jahren 73 Euro.
Überdurchschnittlich hohe Stromkosten haben auch Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern (1.164 Euro), Thüringen (1.146 Euro) und Hamburg (1.145 Euro). Am wenigsten zahlen Verbraucher in Bremen (1.054 Euro). Darauf folgen Bayern (1.082 Euro), Niedersachsen (1.088 Euro) und Hessen (1.096 Euro).
Eine Ursache für die Strompreisunterschiede sind regional unterschiedlich hohe Netzentgelte. Sie machen allein etwa ein Viertel des Strompreises aus und sind in den neuen Bundesländern deutlich höher als in den alten. Die Stromnetzentgelte sind in ländlichen Regionen meistens höher als in der Stadt. Zusätzlich spielen die Investitionen in den Netzausbau eine wichtige Rolle.
„Die Energiewende ist eine der Ursachen für die regional unterschiedliche Kostenbelastung“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. „Sie macht sich auf der Stromrechnung nicht nur direkt durch die steigende Ökostromumlage bemerkbar, sondern auch durch höhere Netzgebühren. Denn Übertragungsnetzbetreiber müssen immer häufiger in die Netzregulierung eingreifen, zum Beispiel dann, wenn im Norden zu viel Windstrom in das Stromnetz fließt. Diese Stabilitätsmaßnahmen kosten Geld und treiben die Netzentgelte und damit die Stromkosten regional unterschiedlich in die Höhe.“
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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