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Steuererklärungen auf Papier werden künftig gescannt

24.01.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Reduzierung der manuellen Datenerfassung und Optimierung der Arbeitsabläufe

Zum 1. März 2017 startet die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung das zentrale Scannen aller in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärungen. Hierzu wird ein bereits in Bayern eingerichtetes Scanzentrum genutzt.

Ziel ist es, die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern weiter zu optimieren und so personellen Engpässen entgegen zu wirken. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Vorgaben zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erfüllt.

Derzeit werden nur rund die Hälfte der Einkommensteuererklärungen in elektronischer Form abgegeben. Dies entspricht jährlich mehr als 698.000 Papiererklärungen, die in den Finanzämtern durch hochqualifiziertes Personal zunächst manuell erfasst werden müssen, um sie für die Bearbeitung in der hierfür erforderlichen elektronischen Form vorliegen zu haben.

Trotz Einführung des Scannens werden Bürger gebeten, ihre Steuererklärungen mit Hilfe des kostenlosen Programmes ELSTER (www.elster.de) oder gängiger Steuersoftware aus dem Handel an ihr Finanzamt zu übermitteln.

Die Bearbeitung der elektronisch übermittelten Steuererklärung im Finanzamt ist nicht nur schneller als die der in Papierform abgegebenen Steuererklärung, sondern bietet weitere Vorteile: die Vorausgefüllte Steuererklärung; die Prüfung der Angaben, mit Hinweisen auf Fehler; die Berechnung der Steuererstattung bzw. –nachzahlung sowie im Folgejahr die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr – und somit eine Erleichterung, da viele Eingaben per Hand erspart und somit Übertragungsfehler vermieden werden.

Geänderte Abläufe in den Service-Centern der Finanzämter

In den Service-Centern der Finanzämter werden Steuererklärungen, die in Papierform abgegeben werden, nicht mehr direkt bearbeitet. Ebenso findet keine Kontrolle der Belege oder Prüfung der Eintragungen in der Steuererklärung statt. Geprüft wird lediglich, ob Steuernummern und Unterschrift enthalten sind.

Allgemeine Auskünfte sowie die Beantwortung von Einzelfragen und Informationen zur elektronischen Steuererklärung oder zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren und den Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen (ELstAm) sind ebenso wie Informationsbroschüren wie gewohnt im Service-Center erhältlich.

Die insgesamt 24 rheinland-pfälzischen Finanzämter nehmen sukzessive am zentralen Scannen von Papiererklärungen teil, so dass innerhalb eines Jahres alle Finanzämter ohne aufwändige manuelle Datenerfassung auskommen werden.

Zu den Startfinanzämtern zählen die Finanzämter Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ludwigshafen sowie Simmern-Zell.



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