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Solange die Leistung stimmt

08.07.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immowelt AG.

83 Prozent der Mieter würden trotz Bestellerprinzip einen Makler bezahlen

Mit Einführung des Bestellerprinzips muss seit dem 1. Juni in der Regel der Vermieter die Maklercourtage bezahlen. Dennoch würden 83 Prozent der Mieter für die Wohnungssuche einen Makler beauftragen und bezahlen – wenn die Leistung stimmt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale.

Rundum-Service erwünscht

Damit Mieter bereit sind, einen Makler zu bezahlen, muss dieser konkrete Aufgaben übernehmen: Zwei Drittel der Befragten wollen sich bei der Wohnungssuche um nichts mehr kümmern müssen – sie erwarten, dass die Immobilienprofis eine Vorauswahl treffen sowie Besichtigungstermine vereinbaren. 62 Prozent verlangen Hilfe bei der Wohnungsübergabe und dem Mietvertrag. Sie erwarten Sicherheit bei rechtlichen Fragen und möchten den vorbereiteten Mietvertrag nur noch unterschreiben.

60 Prozent würden einen Makler beauftragen, wenn dieser über gute Orts- und Marktkenntnisse verfügt, um Wohnlage und Preis von Immobilien gut beurteilen zu können. Knapp die Hälfte der Mieter (45 Prozent) würde einen Immobilienprofi engagieren, wenn sie durch ihn schnell eine neue Wohnung finden würde. Lediglich 17 Prozent würden unter keinen Umständen einen Makler beauftragen.

Für die repräsentative Umfrage zum Bestellerprinzip wurden im Auftrag von immowelt.de deutschlandweit 506 Mieter befragt.


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