05.07.2017 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Abgeordneten der Tangstedter Gemeindevertretung haben jüngst durchgesetzt, dass Pferdehalter ab sofort für jedes Pferd eine Pferdesteuer als örtliche Aufwandssteuer in Höhe von 150 Euro jährlich entrichten müssen. Gegenstand der Pferdesteuer ist laut Satzung der Aufwand für das Halten und das Benutzen von Pferden zur Freizeitgestaltung im Gemeindegebiet Tangstedt, einer kleinen Gemeinde im Norden Hamburgs. Die Pferdesteuer wird bei jedem Halter eines Pferdes erhoben. Pferdehalter ist, wer ein Pferd für den persönlichen Lebensbedarf besitzt.
Die betroffenen Pferdehalter sind naturgemäß wenig begeistert, weil die Pferdesteuer eine nicht unerhebliche zusätzliche finanzielle Belastung darstellt. Durch diese neue Abgabe ist darüber hinaus auch die Existenz zahlreicher Betriebe massiv gefährdet.
Die zahlreichen Kritiker sehen in der Pferdesteuer mit der Besteuerung von Sport auch einen Verstoß gegen das Sportfördergebot des Landes Schleswig-Holstein, darüber hinaus einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz. Weil der Pferdesport mehrheitlich von Mädchen und Frauen ausgeübt wird und sich die Pferdesteuer daher primär gegen diesen Personenkreis richtet, könnte die Pferdesteuer aus Sicht der zahlreichen Kritiker möglicherweise verfassungswidrig sein.
Nachdem in der Vergangenheit über 300 Gemeinden über die Einführung einer Pferdesteuer nachgedacht haben, wurde das Vorhaben aufgrund des massiven Drucks der Öffentlichkeit lediglich in drei Gemeinden tatsächlich realisiert.
Im nordhessischen Weißenborn wurde jüngst durch einen Aufhebungsbeschluss die Entscheidung der Kommunalpolitiker wieder rückgängig gemacht, weil man schnell zu der Erkenntnis gelangte, dass der nicht unerhebliche bürokratische Verwaltungsaufwand bei der Erhebung der Steuer in keinem sinnvollen Verhältnis zum wirtschaftlichen Ertrag steht.
Experten vertreten die Auffassung, dass die Pferdesteuer nicht nur ungerecht, sondern darüber hinaus auch verfassungswidrig ist. Laut Prof. Dr. Christian Winterhoff, Rechtsanwalt für Verfassungs- und Verwaltungsrecht aus Hamburg, verstößt die Pferdesteuer der Gemeinde Tangstedt gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Danach sind Männer und Frauen gleichberechtigt und dürfen nicht benachteiligt werden. Laut Prof. Dr. Winterhoff liegt gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine mittelbare Diskriminierung von Frauen vor, wenn eine geschlechtsneutral formulierte gesetzliche Regelung überwiegend Frauen betrifft. Dies ist der Fall, wenn mit einem weitaus überwiegenden Anteil Frauen betroffen sind. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gezielte, d.h. gewollte Diskriminierung handelt.
Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob der Gang durch die Instanzen und der Gang vor das Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein wird.
Wir werden Sie in gewohnter Weise auf dem Laufenden halten.
Automatenobststeuer | Steuer, die in Kalifornien für den Verkauf von Obst aus Automaten erhoben wird |
Bartsteuer | Steuer für das Tragen eines Bartes |
Chipssteuer | Ungarische Steuer, die den Verbrauch ungesunder Snacks besteuert |
Dachsteuer | Vermögensteuer auf die Größe der Dachfläche |
Drogensteuer | Steuer, die kurzfristig im US-Staat Tennessee erhoben wurde. Käufer bestimmter Drogen brauchten nicht mit einer Strafverfolgung zu rechnen, wenn sie den Erwerb Ihrer Drogen der Drogensteuer unterwarfen |
Fahrradsteuer | Steuer auf den Besitz eines Fahrrads |
Fenstersteuer | Vermögensteuer auf die Anzahl der Fenster eines Hauses |
Jungfernsteuer | Steuer für unverheiratete Frauen |
Katzensteuer | Steuer auf den Besitz von Katzen |
Leichenwagensteuer | Steuer, die in Griechenland auf Leichenwagen erhoben wird. Seit 2012 werden Leichenwagen dort nicht mehr wie Nutzfahrzeuge, sondern wie Luxusfahrzeuge besteuert |
Leuchtmittelsteuer | Steuer auf den Verkauf von Glühlampen |
Lohnsummensteuer | Steuer auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern |
Luftsteuer | Steuer, die in Fürth zu entrichten ist, wenn ein an einer Hausfassade angebrachte Automat mehr als 15 cm von der Fassade in den öffentlichen Raum ragt |
Nilschlammsteuer | Steuer, die ägyptische Bauern im Fall einer Überschwemmung entrichten mussten |
Papiersteuer | Steuer auf die Herstellung von Papier |
Perückensteuer | Steuer auf das Tragen von Perücken |
Prinzessinnensteuer | Steuer, die Vasallen ihrem Lehnsherren zahlen mussten, sobald eine Tochter ins Herrscherhaus einheiratete |
Römermonat | Kriegssteuer der Reichsstände |
Salzsteuer | Steuer auf den Verbrauch und den Handel von Speisesalz |
Spatzensteuer | Steuer zur Förderung der Beseitigung von Spatzen |
Speiseeissteuer | Steuer auf die Herstellung und den Verkauf von Speiseeis |
Spielkartensteuer | Steuer auf die Herstellung und den Verkauf von Spielkarten |
Teesteuer | Steuer auf den Verkauf von Tee |
Urinsteuer | Steuer für die Benutzung einer öffentlichen Toilette (Geld stinkt nicht) |
Vermögensteuer | Steuer auf das Vermögen |
Zuckersteuer | Steuer auf den Verbrauch und den Handel mit Zucker |
Zündholzsteuer | Steuer auf den Verbrauch von Zündwaren (Streichholz, Feuerstein, Feuerzeug) |
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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Themen
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