22.09.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Sie fordern die Regierung auf, die staatliche Fürsorgepflicht für die Bauwerksicherheit wahrzunehmen und gegen mangelhafte europäische Normen den Rechtsweg zu beschreiten. „Die Deregulierung der Bauprodukte führt zu unabsehbaren Haftungs- und Abnahmerisiken für Bauherrn, Planer, Bauunternehmen, Handwerker und Gebäudebetreibende. Die Baukosten werden in der Folge explodieren und die Planungsdauer und damit verbunden die Fertigstellung von Gebäuden wird unkalkulierbar“, so die Sorge der Verbände.
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Hintergrund ist die von Bund und Ländern auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs beabsichtigte Novellierung des Bauordnungsrechts. Der EuGH hat Deutschland einer Vertragsverletzung für schuldig befunden, da es an europäisch harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung zusätzliche Anforderungen stellt. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass viele europäisch harmonisierte Bauproduktnormen mangelhaft sind und nicht die für die Bauwerkssicherheit notwendigen Bauprodukteigenschaften regeln.
Die Verbände fordern daher Bund und Länder auf, den vorgegebenen Europäischen Rechtsweg konsequent zu nutzen, die notwendigen formalen Beschwerden bei der EU-Kommission einzureichen und national gegen möglicherweise gefährliche europäische Bauprodukte vorzugehen. Über die Absicht, sich den Vorstellungen der EU-Kommission zu beugen und die bisherigen nationalen Regelungen für die Bauproduktensicherheit ersatzlos außer Kraft zu setzen, sind die betroffenen Verbände entsetzt.
Bauprodukte, die nur die CE-Kennzeichnung tragen, können nach Ansicht der Experten die Statik von Gebäuden, den Brandschutz sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz gefährden. In der Folge eines Wegfalls darüber hinausgehender, aber unbestritten notwendiger bauaufsichtlicher Regelungen für Bauprodukte ist die Bauwerkssicherheit in Deutschland auf dem bisherigen Niveau bedroht. Ohne entsprechende Regelungen zu Bauproduktstandards müssen die Produkteigenschaften für jedes Bauteil einzeln ermittelt werden, das verteuert das Bauen erheblich. Die Verbändeallianz fordert Bund und Länder auf, einer Deregulierung entgegenzuwirken und den europäischen Rechtsrahmen auszuschöpfen. „Ein einheitlicher europäischer Bauproduktenmarkt muss das Ziel sein, der auf sicheren Bauproduktnormen basiert und die Bauwerkssicherheit unterstützt“, stellen die Verbände fest.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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